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Mit der Änderung der Verordnung zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Weinrechts-DVO) und der Aktualisierung weiterer Vorgaben wird eine Regelung zur Rodung nicht mehr bewirtschafteter Weinberge (sog. Drieschenregelung) eingeführt. Ebenso wird die Pheromonförderung verbessert und Bürokratie im Förderprogramm Handarbeitsweinbau abgebaut. Dies bedeutet für die Winzerinnen und Winzer im Land vor allem eines: klare Regeln und weniger Bürokratie, um mehr Zeit außerhalb des Büros verbringen zu können. Das sind wichtige Schritte, um den Weinbau in Baden-Württemberg zu stärken“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL,
am Dienstag (2. Dezember) in Stuttgart, anlässlich der Veröffentlichung der neuen Regelungen im Weinbau.
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