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Ausländische Studierende und Fachschüler, auch aus nicht-EU-Staaten, wie Russland und der Ukraine, dürfen innerhalb von 12 Monaten 90 Tage einer Ferienbeschäftigung während der unterrichtsfreien Zeit in der BRD nachgehen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dafür gem. § 14 Abs. 2 BeschV aufgrund von Missbrauchsfällen, insbesondere hinsichtlich Ukrainern, die des Lesen und Schreibens kaum mächtig waren, aber angeblich Student sein sollten, als Reaktion darauf das Genehmigungsverfahren verschärft. Es sind jetzt zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Bis zum 15. März 2021 werden übergangsweise noch die bisherigen Dokumente akzeptiert.
Folgende Unterlagen werden künftig benötigt:
Weitere Informationen sowie die genannten Vordrucke finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/auslaendische-studierende-beschaeftigen.