Agrardiesel: weniger Bürokratie
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Wie angekündigt wird ein Großteil der Agrardiesel-Antragsteller von zusätzlicher Bürokratie entlastet.
Die Pflicht zur Registrierung und Erklärung gegenüber dem Hauptzollamt (früher mit dem Formular 1462 oder 1463) ist aufgehoben, wenn die Höhe der Steuerbegünstigung weniger als 200.000 € im Kalenderjahr beträgt.
Dies hat die Generalzolldirektion ab sofort im Vorgriff auf das zum 1. Juli geplante Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen festgelegt. Das entsprechende Schreiben der Generalzolldirektion liegt dem BLHV vor. Ausschlussfrist für den Agrardieselantrag ist wie gehabt der 30. September.
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