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Zum 25. Mai 2018 tritt eine grundlegende Neuregelung des Datenschutzrechtes in Deutschland in Kraft. Die BBZ berichtete in der vorigen Ausgabe auf Seite 34. Der BLHV erteilt nachfolgend weitere Ratschläge.
Viele Betriebsleiter fragen sich, wo sie zuerst ihr Augenmerk hinlenken müssen, um den neuen Vorschriften zu genügen. Der BLHV empfiehlt zunächst einmal allen Betrieben, die über eine eigene Homepage oder Website verfügen, sich unverzüglich mit dem Betreuer ihrer Homepage in Verbindung zu setzen.
Angaben mit Vorgaben abgleichen
Mit diesem zusammen müssen die Angaben auf der Website mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung abgeglichen werden und vor allem muss die Datenschutzerklärung auf der Homepage aktualisiert werden.
Handlungsbedarf haben auch Betriebe mit Angestellten. Mitarbeiterdaten gelten als sensible Daten, da sie zum Beispiel Angaben zur Gesundheit oder zur Religionszugehörigkeit enthalten. Hier sind Betriebe verpflichtet, zu gewährleisten, dass diese Daten, sei es im Computer, sei es in Papierform, für Dritte nicht zugänglich sind. Gehen Mitarbeiter mit solchen sensiblen Daten in ihrem Aufgabenfeld um, müssen entsprechende Dienstanweisungen erlassen werden, wie konkret der Schutz der persönlichen Daten im Betrieb zu gewährleisten ist.
Leitfaden des DBV
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat einen Leitfaden mit den gängigen Mustern für landwirtschaftliche Betriebe zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechtes herausgegeben. Dieser kann gegen eine Schutzgebühr bei den Bezirksgeschäftsstellen des BLHV angefordert werden.
Nödl