Coronavirus Pflanzenbau

Die Waldbauern unbürokratisch unterstützen

Bauernwald – Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen den Bauernwald zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Der BLHV befürchtet, dass die privaten Waldbesitzer zunehmend an ihre Grenzen stoßen und mit dem Zustand im Wald überfordert sind.​​​​​​​
 

Schon seit Jahren haben die Waldbesitzer mit anhaltender Trockenheit und Kalamitäten unterschiedlichster Art zu kämpfen. Nicht selten fühlen sie sich weder finanziell noch arbeitstechnisch in der Lage, ihren Wald weiter so zu bewirtschaften wie in der Vergangenheit. Trotz Landesförderung und Aufarbeitungsprämie sind die Aufarbeitungskosten aus dem Ertrag kaum gedeckt. Das gilt auch für Aufforstung und Bewässerung von Jungpflanzen. Umso mehr begrüßt es der BLHV, dass das Land diese Krisensituation erkannt hat und mit zahlreichen Fördermaßnahmen in den Bauernwald wirkt.

Aufarbeitungshilfe 2019
Hier können Anträge für aufgearbeitetes Holz mit Datum der Belegunterlagen in 2019 weiterhin gestellt werden, so das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) in Stuttgart. Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2020 bei der zuständigen Unteren Forstbehörde eingereicht werden. Die Mittelfreigabe ist erfolgt, sodass die Bewilligungsbehörde die Arbeiten an den Anträgen wieder aufnehmen konnte. Dies erklärt auch die verzögerte Auszahlung der bereits bearbeiteten Anträge aus 2019. Das war für BLHV-Vizepräsident Bernhard Bolkart als Vorsitzendem des Waldausschusses Anlass, bei der Politik auf eine zeitnahe Auszahlung dieser Aufarbeitungsprämien zu dringen. Die  De-minimis-Bescheinigungen für die bereits 2019 bewilligten und ausbezahlten Fälle werden momentan bearbeitet. Das werde jedoch aufgrund vordringlicher weiterer Arbeiten noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Der BLHV kritisiert in diesem Zusammenhang, dass offenkundig in Unkenntnis dieses Umstandes einzelne Untere Landwirtschaftsbehörden (ULB) die Weiterbearbeitung des gemeinsamen Antrags von der Vorlage einer De-minimis-Bescheinigung abhängig machen. Der BLHV fordert Landwirtschaftsverwaltung und Forstverwaltung auf, sich besser untereinander abzustimmen und unbürokratische Lösungen zugunsten der Betroffenen zu finden.

Aufarbeitungshilfe 2020
Für die neue Aufarbeitungshilfe  2020 ist beabsichtigt, den Fördersatz auf fünf Euro je Festmeter ohne Rinde anzuheben. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft wird dies durch weitere waldschutzwirksame Maßnahmen ergänzt:

  • Entrindung von Schadholz,
  • Hacken von Schadholz oder befallsgefährdetem Holz,
  • Transport von Schadholz in Nass- und Trockenlager,
  • Lagerung dort sowie die Anlage solcher Lager,
  • Einsatz geschulter Hilfskräfte zur Unterstützung des Borkenkäfer-Monitorings,
  • Waldschutzmaßnahmen entlang von Siedlungen und Straßen, Wander-, Rad- und Schienenwegen. 

Die Auszahlung wird nach verwaltungsinterner Abstimmung rückwirkend zum 1. Januar 2020 angestrebt. Waldbesitzer, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, sollten Belegunterlagen wie Rechnungen etc. aufbewahren.

Nass- und Trockenlager
Die Lagerung des Schadholzes außerhalb des Waldes ist dringend geboten, um dieses Holz als potenzielle Brutstätte für den Käfer in möglichst großer Entfernung zu gefährdeten Beständen zu haben. Bei der Anlage von Nasslagern beobachtet der BLHV unterschiedliche Erfahrungen je nach Landkreis. Lobenswert sind Beispiele wie in Waldshut-Tiengen, wo in einer konzertierten Aktion von Landrat, Leiterin des Umweltamtes und Bürgermeister schnell und unbürokratisch Nasslager eingerichtet werden konnten. Kein Verständnis haben unsere Waldbauern in ihrer Not für Verwaltungen, in denen die Genehmigung eines Nasslagers seinen gewohnten Gang geht, sprich mit Gutachten und zahlreichen Rückfragen verbunden ist.

Genehmigungen beachten
Die Genehmigung einer nicht nur kurzfristigen Holzlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen ab 500 Quadratmetern bedarf einer Baugenehmigung, bei Flächen unter 500 Quadratmetern regelmäßig einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Der BLHV empfiehlt, das zuständige Landratsamt vorher einzuschalten und ökologisch sensible Flächen nicht als Lager vorzusehen. Nasslager benötigen neben der Baugenehmigung und der Genehmigung des Naturschutzes auch noch eine wasserrechtliche Erlaubnis. Auch hier bewährt es sich, solche Plätze als gemeinsames Projekt mit den Genehmigungsbehörden anzugehen, um sie zügig zu verwirklichen.

Konsequenzen bei der  Förderung beachten
Die Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen ist während der Vegetationsperiode nach dem Förderrecht maximal 14 Tage am Stück und nicht mehr als 21 Tage im Kalenderjahr möglich. Die Fläche verliert weder die Beihilfefähigkeit noch ist sie aus der Förderfläche herausrechnen/abzumelden. Bei längerfristiger Nutzung als Zwischenlager für Holz sind die betroffenen Flächen aus der Förderung zu nehmen. Dazu reichen ein kurzes Schreiben an die ULB und die Abgrenzung der Fläche in FIONA-GIS (Dauergrünland Nutzcode 994 und Ackerflächen Nutzcode 996). Hier gibt es keine Unterschiede zu anderen nichtlandwirtschaftlichen Nutzungen und es ist somit eine bekannte und gängige Praxis.

Bolkart fordert Bagatellgrenze
Vizepräsident Bolkart fordert dennoch von der Politik, eine Bagatellgrenze bei der Fläche solcher Holzlager einzuführen, um den Aufwand bei der Abgrenzung der Fläche zu vermeiden. Bislang hatte diese Forderung noch nicht den gewünschten Erfolg. Wird die Fläche später wieder als Ackerland/Grünland angesät und genutzt, ist sie auch wieder beihilfefähig. Bei einer Lagerzeit von mehr als drei Jahren handelt es sich nicht mehr um landwirtschaftliche Bruttofläche (Nutzcode dann 990). Bei Holzlagerung und dem Wegfall der Direktzahlungen im laufenden Jahr können keine Zahlungsansprüche auf dieser Fläche aktiviert werden, mit allen Konsequenzen. Die Zahlungsansprüche werden nach zweijähriger Nichtnutzung in die nationale Reserve eingezogen. Ausnahmeregelungen bestehen hier nicht.

Schadholz mit Pflanzenschutzmitteln behandeln?
Bestimmte FAKT- und Ökobetriebe müssen dabei Einschränkungen beachten. Die Behandlung von Käferholz ist bei der Beantragung von FAKT D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“ und D2 „Ökologischer Landbau“ nur auf Waldflächen zulässig, also nicht bei Holzlagern auf landwirtschaftlichen Flächen. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Jahr ist bei FAKT D1 laut MLR Folgendes möglich: Bei der Lagerung und Behandlung von betriebseigenem Holz auf eigener Betriebsfläche ist neben der Codierung für den Gemeinsamen Antrag (GA) und der Mitteilung des Sachverhaltes an die ULB eine Bestätigung der unteren Forstbehörde über die notwendige Behandlung des Holzes mit chemisch-synthetischen Mitteln vorzulegen. Die Förderfähigkeit der Fläche wird bereits mit der Vergabe des Nutzcodes ausgeschlossen. Bei FAKT D2 ist der Einsatz von chemisch-synthetischen Mitteln auch bei der Lagerung von betriebseigenem Holz auf eigener Betriebsfläche nicht zulässig. Der Landwirt kann sich bei seiner Kontrollstelle nach zulässigen Mitteln erkundigen. In Zweifelsfällen wenden sich betroffene Landwirte an ihr Landwirtschaftsamt, empfiehlt der BLHV.

Michael Nödl

Fazit: Helfen, um Durststrecke zu überstehen 
Unsere Waldbauern befinden sich in einer sehr schwierigen  Situation. Sie wissen dabei ihren Berufsstand an ihrer Seite und stehen auch im Blickfeld von Politik und Verwaltung.Es ist zu hoffen, dass der Regen und die kühlen Temperaturen zurückliegender Tage etwas Entspannung gebracht haben und ihre Fortsetzung finden mögen. 
Ebenso sind die Auswirkungen von Corona auf den Weltmarkt und damit auch den Absatz von Holz gravierend, aber aus heutiger Sicht nicht dauerhaft. Nach einer gewissen Durststrecke wird auch wieder Holz vermehrt nachgefragt. 
Zum Überstehen dieser Durststrecke müssen unsere Waldbauern von Politik und Verwaltung konstruktiv und intensiv begleitet werden. Der Betreuung und Beratung durch die unteren Forstbehörden in den Landratsämtern kommt jetzt eine besondere Verantwortung zu. Und der Klimawandel hat durch Corona keinen Stillstand erfahren. 
Umso wichtiger ist es, unsere Wälder zukunftsfähig aufzustellen und unsere Waldbesitzer zu unterstützen und zu motivieren, ihre Wälder weiter zu bewirtschaften. Nachhaltiges und pragmatisches Denken ist mehr denn je gefragt, fordert der BLHV.