Nutztiere

Futternutzung  in Vorbereitung

Eine Ausnahmeregelung für die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen ist in Vorbereitung. Näheres dazu erläutert das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium.

Das Ministerium  hat dem Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass insbesondere der südwestliche Landesteil bereits unter Futtermangel leidet und auch andere Landesteile Probleme bekommen können. Das Bundesministerium plant eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, damit zusätzliche Flächen für Futterzwecke genutzt werden können. In ausgewiesenen Gebieten könnten Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke nutzen, die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen (öVF) ausgewiesen wurden. Sobald die Rechtsgrundlagen geschaffen sind, wird das MLR über den Beginn der Ausnahmeregelung informieren. Auf öVF sind schon bisher, ohne eine gesonderte Regelung, folgende Möglichkeiten zulässig: Seit 1. August kann der Aufwuchs durch Schafe und Ziegen beweidet werden. Es darf auch eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, vorgenommen werden. Im Jahr der Antragstellung kann eine öVF-Zwischenfruchtfläche oder Gründecke (= Untersaat) ebenfalls durch Beweidung von Schafen und Ziegen genutzt werden. Für die Schnittnutzung oder Beweidung mit anderen Tierarten bedarf es  einer Ausnahmeregelung durch Änderung der Durchführungsverordnung. Bisher schon gilt auch, dass  bestehende Verpflichtungen beim Anbau von Zwischenfrüchten in FAKT im Rahmen der Fruchtfolge bei Altverpflichtungen von 2015 bis 2017 bzw. deren Verlängerung in 2020 um bis zu 30 % (Erstanträge ab 2018 um 20 %) reduziert und die freiwerdenden Flächen anderweitig genutzt werden können. Eine FAKT-Förderung kann für die abgemeldeten Flächen nicht erfolgen, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Einhaltung des eingegangenen Verpflichtungsumfangs. FAKT-Begrünungsmaßnahmen, die am 31.12.2019 nach fünfjähriger Verpflichtung ausgelaufen sind und 2020 verlängert wurden, können storniert werden. Finanzielle Auswirkungen auf die Vorjahre gibt es dabei keine.