Recht & Soziales Coronavirus

Keine Quarantänepflicht für zurückkehrende rumänische Saisonkräfte.

Die derzeit kursierenden Behauptungen, dass sich rumänische Saisonkräfte nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in Rumänien wieder für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen, haben sich bislang nicht bewahrheitet.

Eine Quarantäneverpflichtung besteht derzeit – ähnlich wie in Deutschland – bei Einreisen aus Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko. Die Entscheidung, welche Staaten hierzu zählen trifft in Rumänien der Nationalen Ausschuss für Notsituationen.Die derzeit kursierenden Behauptungen, dass sich rumänische Saisonkräfte nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in Rumänien wieder für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen, haben sich bislang nicht bewahrheitet.

Dieser hat zuletzt am 6. Juli 2020 mit Entscheidung Nr. 34 die Liste der Staaten veröffentlicht, für die die Empfehlung zur Einführung der Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen nicht gelten:

http://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19/1855-lista-statelor-exceptate-de-la-masura-de-carantina-6-07-2020/file

Danach zählen neben Deutschland auch Österreich, Ungarn und die Tschechische Republik zu den Staaten, die von einer Quarantänepflicht ausgenommen sind. Auch die Einreisebeschränkungen für den Kreis Gütersloh wurden nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes mittlerweile wieder aufgehoben. Die Liste wird wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden. Eine solche negative Entwicklung zeichnet sich derzeit in Deutschland nicht ab