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Bleibt die Frage: Was folgt nun?

Am 22. November stimmte das Europaparlament gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene SUR-Verordnung. Gerade das geforderte Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten hätte verheerende Auswirkungen für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg mit sich gebracht. Denn der Südwesten ist auch ohne die Beachtung von Landschaftsschutzgebieten auf rund 37 Prozent der Landesfläche reichlich mit sensiblen Gebieten gesegnet.

Die Ernährungssicherung als Kernaufgabe der Landwirtschaft wurde von Befürwortern der SUR an den Rand  gestellt, der Weinbau gar als nicht relevant für die menschliche Ernährung abgeschrieben. Zu erwartende Ertragsausfälle seien zu kompensieren, wenn die Bürger ihre Lebensmittelabfälle reduzieren und endlich weniger Fleisch essen würden, so Jutta Paulus in ihrem Redebeitrag. Ideologisches Wunschdenken, das außer Acht lässt, dass viele Schutzgebiete erst durch die landwirtschaftliche Nutzung ihre hohe Wertigkeit erlangten. Ein Denken, dass das Aus für viele Betriebe und mehr Hunger in der Welt bedeuten würde.

Es ist gut, dass sachliche Argumente die Mehrheit des EU-Parlamentes überzeugen konnten. Es bleibt die Frage: Was folgt nun? In Baden-Württemberg wurde mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz ein vorbildlicher Weg beschritten. Die Kooperation von Bauern-  und Naturschutzverbänden mündete in ein Gesetz, das alle Interessen abbildet und von allen getragen wird. Es liegt am Berufsstand zu beweisen, dass man willig ist, die gesteckten Ziele zu erreichen. Momentan befinden wir uns im Zielkorridor, dennoch wird die Landwirtschaft weitere Anstrengungen leisten müssen, um das Ziel zu erreichen. Der baden-württembergische Weg ist ein Fanal der Innovationskraft und des Vorwärtsdenkens unseres Berufsstandes. Auf dessen Scheitern würde das kalte, unbarmherzige Ordnungsrecht folgen.

Heizmann