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BLHV kritisiert massive Ausweitung der Dokumentationspflichten beim Pflanzenschutz

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband sieht eine zusätzliche Belastung der Landwirtschaft durch die zum 1. Januar 2026 ausgeweiteten Dokumentationspflichten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die EU‑Durchführungsverordnung 564/2023 verlangt künftig deutlich detailliertere Aufzeichnungen, ab 2027 ausschließlich in elektronischer und maschinenlesbarer Form.

Der BLHV‑Vorstand lehnt diese Verschärfungen klar ab. Landwirtinnen und Landwirte seien hochqualifizierte Fachkräfte, die durch regelmäßige Fortbildung einen hohen Standard im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln halten. Es sei unangemessen, ihrer sachkundigen Arbeit mit grundsätzlichem Misstrauen zu begegnen. Mit den neuen Vorgaben drohe jedoch ein spürbar erhöhter bürokratischer Aufwand ohne erkennbaren Nutzen für Natur oder Umwelt. Fehlverhalten lasse sich nicht durch mehr Dokumentation entlarven, betont der Verband. Stattdessen riskiere man, Landwirte für kleinste Formfehler zu sanktionieren.

Besonders in klein strukturierten Gebieten erwartet der BLHV einen erheblichen Mehraufwand, da hier viele kleine Schläge und vielfältige Kulturen den relativen Aufwand im Vergleich zum Flächenumfang auf die Spitze treiben. BLHV‑Präsident Bernhard Bolkart wird deutlich: „In Zeiten, in denen alle von Bürokratieabbau sprechen, ist es inakzeptabel, dass man den Berufsstand mit solchen Auflagen überzieht.“

Der Verband fordert daher eine Rücknahme der Verschärfungen und einen vertrauensbasierten Umgang mit der Landwirtschaft.