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BLHV warnt vor fatalen Folgen des Vorschlags der Mindestlohnkommission

Der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), Bernhard Bolkart, warnt eindringlich vor den Auswirkungen des aktuellen Vorschlags der Mindestlohnkommission. Diese sieht eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und eine weitere Steigerung auf 14,60 Euro ab 2027 vor. „Für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist das nicht mehr zu leisten. Besonders im arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau bringen solche Lohnerhöhungen viele Höfe an den Rand der Aufgabe“, so Bolkart.

Die deutschen Landwirte stehen in einem harten Wettbewerb – insbesondere mit Betrieben aus Polen, Spanien, Italien, Griechenland oder Frankreich. In all diesen Ländern liegt der Mindestlohn schon heute deutlich unter dem deutschen Niveau: In Polen bei 7,08 Euro, in Spanien bei 8,37 Euro, in Frankreich bei 11,88 Euro und in Griechenland sogar nur bei 5,60 Euro.

„Wer glaubt, dass sich diese Lohnlücke nicht auswirkt, verkennt die Realität des europäischen Binnenmarktes. Unsere Betriebe müssen gegen diese Konkurrenz bestehen – ohne dass wir gleiche Bedingungen hätten. Der deutsche Weg läuft auf einen klaren Wettbewerbsnachteil hinaus“, erklärt Bolkart.

Die Folge ist absehbar: Der Rückzug aus arbeitsintensiven Kulturen, die Aufgabe regionaler Erzeugung und ein weiterer Rückgang der Selbstversorgung. „Wenn diese Entwicklung politisch weiter beschleunigt wird, dann brauchen wir uns über steigende Abhängigkeit vom Ausland nicht mehr zu wundern“, so Bolkart.

Der BLHV fordert daher eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte, um die Existenz der bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern. „Ohne eine tragfähige Lösung wird diese Mindestlohnerhöhung nicht zu mehr Gerechtigkeit führen – sondern zur weiteren Verdrängung der Landwirtschaft, wie wir sie seit Generationen kennen“, so Bolkart abschließend.

Mit freundlichen Grüßen

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV)

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