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SUR: Pestizidverbot ist keine Option

Der BLHV erteilt den Vorschlägen der EU-Kommission für eine neue Pflanzenschutzverordnung eine klare Absage. Sie enthalten unter anderem ein Verbot jeglicher Pflanzenschutzmittel (PSM) in „empfindlichen“ Gebieten und ein Reduktionsziel nach Menge um 50 Prozent bis 2030. 

Das Verbot würde laut BLHV Natura 2000-, Vogelschutz- und FFH-Gebiete treffen, wobei noch nicht geklärt sei, welche Gebiete noch hinzukommen könnten. „Das PSM-Verbot in Schutzgebieten kennen wir bereits aus dem Volksbegehren ProBiene“, erklärt BLHV-Präsident Bernhard Bolkart. „Es wurde nicht nur von uns Landwirten vehement abgelehnt, es fand auch in Gesellschaft und Politik keine Mehrheit. Ein Pestizidverbot ist für uns keine Option“, so Bolkart.

An Online-Konsultation teilnehmen

Derzeit läuft eine öffentliche Online-Konsultation, bei der alle EU-Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zu den Kommissionsvorschlägen abgeben können. Der BLHV ruft seine Mitglieder dringend auf, sich  daran zu beteiligen. Den Link zur Konsultation gibt es HIER. Jeder Winzer, Landwirt oder Obstbauer kann dort seine Betroffenheit darstellen. Sehr hilfreich sind auch die Ausfüllhinweise des DBV. Wichtige Argumente dafür liefert auch die Website des Volksantrages „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“. Die Konsultation läuft noch bis zum 19. September.

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Der Deutsche Bauernverband hat gleich nach Bekanntgabe der Kommissionsvorschläge dem Pestizidverbot eine klare Absage erteilt. Die DBV-Presseerklärung dazu ist auf der DBV-Website zu finden. Dort gibt es auch weitere Hintergrundinformationen. Eine umfassende Stellungnahme bereitet der DBV gerade vor. Er ist im engen Austausch mit anderen EU-Ländern und Parlamentariern zu diesem Thema. In verschiedenen Ländern als auch im Agrarrat der EU formiert sich größerer Widerstand gegen die Kommissionsvorschläge. Insbesondere Länder, die bereits eigene Reduktionsstrategien umgesetzt haben beziehungsweise planen, stellen sich gegen die Pläne der Kommission.

Die Bewegung ausweiten

Diese Bewegung muss ausgeweitet werden. Denn wie schon beim Volksbegehren betrifft das Verbot auch die im Ökolandbau zugelassenen Mittel und damit ist auch mit Widerstand aus der Biobranche zu rechnen. Bolkart erwartet daher auch von der Politik auf Landesebene eine klare Absage an das Vorhaben der EU: „Als die Natura-2000-Gebiete eingeführt wurden, wurde uns zugesagt, dass es keine weiteren Auflagen mehr geben soll. An dieses Wort muss sich das Land halten.“ Ebenso dürfe man die Fortschritte der vergangenen Jahre nicht gefährden, betont der BLHV-Präsident. „Unser Biodiversitätsstärkungsgesetz hat Leuchtturmcharakter, in Deutschland als auch in der EU. Es ist bedauerlich, dass wir es immer wieder gegen übergreifende Verordnungen verteidigen müssen. Aber es geht um die Existenz sehr vieler landwirtschaftlicher Betriebe“, erklärt Bolkart.

Elsner