Die Waldbesitzerverbände konnten bei der Diskussion um die Nationalpark-Erweiterung einige ihrer Anliegen im Gesetz verankern. Andere Forderungen blieben unerfüllt.
Bereits im Januar formulierten der BLHV, die FBG Hinteres Renchtal, die WBV Nordschwarzwald sowie die Forstkammer und der Landesbauernverband ein Forderungspapier zum Waldnachbarschutz mit Blick auf die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald. Es diente als Grundlage für die Anhörungen zum Gesetzesentwurf im Juni und Juli. Am 8. Oktober fand die erste Lesung im Landtag statt, am 12. November erfolgten die zweite Lesung und die endgültige Beschlussfassung.
Zentrales Anliegen der Waldbesitzer war der Schutz der angrenzenden Privat- und Körperschaftswälder vor den Risiken einer erweiterten Kernzone. Mehrere Forderungen konnten im Gesetz verankert werden: So wurde eine Zuständigkeitsregelung im Kalamitätsfall geschaffen – ForstBW übernimmt die Bewirtschaftung der Pufferzone. Das Borkenkäfermanagement ermöglicht schnelle Eingriffe bei Schädlingsbefall. Durch einen beratenden Sitz des Privatwaldes im Nationalparkrat erhalten die Waldbesitzer direkten Zugang zu Entscheidungsprozessen.
Ein Meilenstein ist die Förderung für Aufarbeitung, Monitoring sowie Abfuhr und Zwischenlagerung von Holz: Der Nationalpark ist damit bundesweit der einzige Nationalpark, in dem Angrenzer einen gesetzlich garantierten Förderanspruch haben. Ergänzend wird der 1000-Meter-Pufferstreifen wissenschaftlich auf seine Wirksamkeit und das Flugverhalten des Borkenkäfers untersucht. Nicht erfüllt wurden die Forderungen nach einem auf 3000 Meter erweiterten Pufferstreifen sowie einer möglichen Anpassung der Kernzonen – insbesondere mit Blick auf die Borkenkäferproblematik im Renchtal. Teils berücksichtigt wurden betriebsübergreifende Kooperationen und die Umsetzung des PRIMA-Projekts. Auch die aktive Anpassung der Waldstrukturen fand nur eingeschränkt Eingang ins Gesetz: Im Erweiterungsgebiet erfolgt zwar ein gezielter Waldumbau, bevor Flächen zu Kernzonen werden, und gefährdete Fichtenbestände werden vorab entnommen – eine vollständige Umsetzung der Verbändeforderung blieb aber aus.
Trotz offener Punkte sehen die Waldbesitzerverbände das Gesetz als Schritt zu mehr Sicherheit, Beteiligung und Verlässlichkeit. Sie werden die Entwicklung kritisch begleiten.
Lukas Schaudel
Die Waldbesitzerverbände konnten bei der Diskussion um die Nationalpark-Erweiterung einige ihrer Anliegen im Gesetz verankern. Andere Forderungen blieben unerfüllt.
Bereits im Januar formulierten der BLHV, die FBG Hinteres Renchtal, die WBV Nordschwarzwald sowie die Forstkammer und der Landesbauernverband ein Forderungspapier zum Waldnachbarschutz mit Blick auf die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald. Es diente als Grundlage für die Anhörungen zum Gesetzesentwurf im Juni und Juli. Am 8. Oktober fand die erste Lesung im Landtag statt, am 12. November erfolgten die zweite Lesung und die endgültige Beschlussfassung.
Zentrales Anliegen der Waldbesitzer war der Schutz der angrenzenden Privat- und Körperschaftswälder vor den Risiken einer erweiterten Kernzone. Mehrere Forderungen konnten im Gesetz verankert werden: So wurde eine Zuständigkeitsregelung im Kalamitätsfall geschaffen – ForstBW übernimmt die Bewirtschaftung der Pufferzone. Das Borkenkäfermanagement ermöglicht schnelle Eingriffe bei Schädlingsbefall. Durch einen beratenden Sitz des Privatwaldes im Nationalparkrat erhalten die Waldbesitzer direkten Zugang zu Entscheidungsprozessen.
Ein Meilenstein ist die Förderung für Aufarbeitung, Monitoring sowie Abfuhr und Zwischenlagerung von Holz: Der Nationalpark ist damit bundesweit der einzige Nationalpark, in dem Angrenzer einen gesetzlich garantierten Förderanspruch haben. Ergänzend wird der 1000-Meter-Pufferstreifen wissenschaftlich auf seine Wirksamkeit und das Flugverhalten des Borkenkäfers untersucht. Nicht erfüllt wurden die Forderungen nach einem auf 3000 Meter erweiterten Pufferstreifen sowie einer möglichen Anpassung der Kernzonen – insbesondere mit Blick auf die Borkenkäferproblematik im Renchtal. Teils berücksichtigt wurden betriebsübergreifende Kooperationen und die Umsetzung des PRIMA-Projekts. Auch die aktive Anpassung der Waldstrukturen fand nur eingeschränkt Eingang ins Gesetz: Im Erweiterungsgebiet erfolgt zwar ein gezielter Waldumbau, bevor Flächen zu Kernzonen werden, und gefährdete Fichtenbestände werden vorab entnommen – eine vollständige Umsetzung der Verbändeforderung blieb aber aus.
Trotz offener Punkte sehen die Waldbesitzerverbände das Gesetz als Schritt zu mehr Sicherheit, Beteiligung und Verlässlichkeit. Sie werden die Entwicklung kritisch begleiten.
Lukas Schaudel