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Gemeinsame Position zum Thema Freiland Auslauf für Öko-Geflügel ab Tag 0

Die EU will, dass Küken in der ökologischen Haltung bereits ab dem ersten Lebenstag Zugang zum Freiland haben. BLHV, LBV und weitere Fachverbände halten das für tierschutzwidrig. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie eine tiergerechte und realitätsnahe Umsetzung

Bei der letzten gemeinsamen Sitzung der Ökoausschüsse des BLHV und des LBV wurde eine gemeinsame Position zum Thema Freilandauslauf für Geflügel ab Tag 0 vorbereitet. Im Anschluss wurde die Position zudem mit den Anbauverbänden, dem Geflügelzuchtverband sowie der Tierärztekammer Baden-Württemberg abgestimmt. Bei der Vorstandssitzung des BLHV wurde die Position dann verabschiedet.

Die Verbände reagieren damit auf die 2030 auslaufende Übergangsfrist für Voraufzuchtställe. Die bisher etablierte Haltungsweise, bei der Küken in den ersten Lebenswochen ohne Auslauf gehalten wurden, wurde mit der seit 1. Januar 2022 gültigen EU-Öko-Verordnung in Frage gestellt. Mit einer Übergangsfrist bis 2030 sollten auch diese Ställe für die Küken unsinnigerweise über einen Auslauf verfügen, auch wenn dieser von den Tieren nicht genutzt würde. Insbesondere die Forderung, Geflügel ab dem ersten Lebenstag mit Freilandzugang zu halten, ist sowohl aus tierärztlicher Sicht als auch aus Sicht der Verbände sehr kritisch zu bewerten. Diese Haltung widerspricht den grundlegenden Anforderungen an eine tiergerechte Aufzucht. Eine frühzeitige Freilandhaltung setzt die Küken erheblichen Risiken aus, unter anderem Infektionen, Wetterschwankungen, Zugluft und Greifvögeln. Diese Faktoren können die Gesundheit der Tiere erheblich beeinträchtigen und die Mortalität gravierend steigern.

Der frühe Zugang zum Auslauf bedeutet nicht nur eine erhebliche gesundheitliche Gefahr, sondern ist für die landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich auch nicht zumutbar. Die Kosten für den Umbau der Stallanlagen, die zusätzlichen tierärztlichen Behandlungen und die potenziellen Verluste durch Krankheitsausfälle stellen sowohl für die Junghennenaufzucht als auch für die Geflügelmast eine starke Belastung dar.

Die Verbände fordern eine realitätsnahe und tiergerechte Umsetzung der Verordnung. Eine starre gesetzliche Vorgabe, Küken bereits ab Tag 0 den Zugang zum Freiland zu gewähren, gefährdet nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch die Existenz vieler Betriebe, die bereits jetzt ein hohes Maß an Tierwohl in ihren Ställen bieten können. Agrarkommissar Christophe Hansen kündigte an, dass künftig nur die Ställe für Bio-Geflügel über einen Auslauf verfügen müssen, bei denen die Tiere auch in der Lage sind, diesen zu nutzten.  Laut Johannes Schwörer, Vorsitzender des BLHV-Ökoausschusses, zeigt das Beispiel, wie irrsinnig die Bürokratie auf EU-Ebene teilweise ist. „Einen Auslauf für Voraufzucht-Ställe zu fordern, obwohl der Auslauf von den Tieren in den ersten Lebenswochen nicht nur nicht genutzt wird, sondern nach tierärztlicher Bewertung sogar negative Auswirkungen hat, das geht zu weit“, so Schwörer. „Wir sind froh, dass Kommissar Hansen das genau so sieht! “ 

Jsh

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