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Obstklau

Sobald die ersten Früchte auf den Feldern reif sind, werden vielerorts Personen beobachtet die ungefragt Obst und Gemüse ernten. Der Volksmund bezeichnet dies gerne verharmlosend als Mundraub. Tatsächlich handelt es sich hierbei um Diebstahl und damit um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, erklärt der BLHV.

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Mit CDU-Abgeordneten im Gespräch

Zu einem ersten Gespräch über der Lage der Landwirtschaft in Südbaden trafen sich BLHV-Präsident Werner Räpple und Vizepräsident Bernhard Bolkart mit dem baden-württembergischen Fraktionsvorsitzenden der CDU, Manuel Hagel, sowie Staatssekretär Dr. Patrick Rapp und dem Landtagsabgeordneten Willi Stächele im Freiburger Haus der Bauern.