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Volksantrag „Ländle leben lassen“ am Start

Der Landesnaturschutzverband (LNV), der Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und der BLHV haben gemeinsam einen Volksantrag für wirksame Maßnahmen zum Flächenschutz auf den Weg gebracht.

Die Verbände werden dafür ab dem 28. April Unterschriften sammeln. Für alle BBZ-Leser werden in der nächsten Ausgabe Unterschriftenblätter beiliegen. Zudem stehen Unterschriftenblätter als Download auf der Kampagnenwebsite www.laendle-leben-lassen.de zur Verfügung und können außerdem ab der ersten Maiwoche in den BLHV-Geschäftsstellen abgeholt sowie die unterschriebenen Formulare dort abgegeben werden. Auch weiteres Kampagnenmaterial wie Poster, Flyer und Aufkleber können abgeholt werden.

Der BLHV ruft zur Beteiligung auf

Der BLHV ruft seine Mitglieder und alle anderen, die etwas gegen den Flächenverbrauch unternehmen wollen, auf, sich an dem Volksantrag mit einer Unterschrift oder mit eigenständigen Sammelaktionen zu beteiligen: Jede Unterschrift zählt! Den Initiatoren zufolge haben die letzten beiden Generationen in Baden-Württemberg so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie alle 80 Generationen zuvor. Asphalt und Beton für Bauen und Infrastrukturmaßnahmen vernichteten fruchtbaren Ackerboden und wertvolle Wiesen. Zudem durchschnitten breite Schnellstraßen Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten. Neben diesen sehr direkten Auswirkungen auf die Natur sinke auch die Lebensqualität.

Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Viele klagen über den allzu sorglosen und verschwenderischen Umgang mit dem begrenzten und nicht vermehrbaren Gut Freifläche. Für ausufernde Einfamilienhausgebiete müssen für den Natur- und Artenschutz höchst wertvolle Streuobstwiesen weichen. Großzügige Gewerbegebiete fressen sich in die Landschaft und vernichten fruchtbaren Ackerboden. Landauf, landab kämpfen Aktive in den Umwelt- und Naturschutzverbänden. Auch der BLHV ist  an diesem Thema schon seit vielen Jahren dran. Im  Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde das Ziel einer Begrenzung des Flächenverbrauchs auf zunächst 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null formuliert. Das neu geschaffene Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nimmt einen neuen Landesentwicklungsplan in Angriff. Aber fast nirgendwo klaffen Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinander wie beim Flächenschutz. Statt wie geplant zu sinken, steigt der Flächenverbrauch seit einigen Jahren wieder an und liegt heute bei 6,2 Hektar pro Tag. Die Landesregierung beschließt eine Ansiedlungsstrategie für Industrieunternehmen, die  jeglichen Flächenschutzzielen widerspricht. Und gerade im ländlichen Raum können Kommunen ihre bis zum 31. Dezember 2022 auf den Weg gebrachten Baugebiete laut Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung noch bis Ende 2024 zur Rechtskraft entwickeln. Mit dem Volksantrag können Bürger den Landtag in Stuttgart verpflichten, sich mit ihrem Anliegen zu befassen. Die Hürde dafür ist allerdings höher als bei einer Petition.  Für einen Volksantrag müssen 0,5 Prozent der Wahlberechtigten mitunterzeichnen. Seit März 2021 sind das nach Angaben des Beteiligungsportals Baden-Württemberg 38 356 Personen.

Elsner

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