Wirtschaft & Steuer

ZA gelten noch zwei Jahre

Betriebe, die keine Flächenzugänge oder -abgänge mehr erwarten, sollten jetzt ihr Konto für Zahlungsansprüche (ZA) prüfen.

Landwirte benötigen für die Beantragung von Direktzahlungen im Gemeinsamen Antrag in den kommenden beiden Jahren noch Zahlungsansprüche (ZA). Antragsteller sollten ihr ZA-Konto weiterhin auf den Stand der beihilfefähigen Flächen bringen. Die Zahl der ZA sollte übereinstimmen mit der beihilfefähigen Hektarfläche. Wer zu wenige ZA hat, kann welche bei anderen Landwirten nachfragen. Neueinsteiger und Junglandwirte können einmal mit dem Gemeinsamen Antrag die kostenlose Zuteilung fehlender ZA beantragen. Wer zu viele ZA hat, sollte seine überzähligen ZA anderen Landwirten spätestens nach einmaliger Nichtnutzung anbieten. Werden ZA in einem Betrieb zweimal hintereinander nicht genutzt, zieht der Staat diese ungenutzten ZA entschädigungslos ein. Sowohl die Zentrale-InVekoS-Datenbank (ZID) als auch FIONA geben Auskunft über den ZA-Stand und einen drohenden Einzug in die Nationale Reserve. Der BLHV bietet auch 2021 die Vermittlung von ZA an. Der abgebende Landwirt kann in einem Formular wählen, ob er die ZA endgültig für netto 100 Euro je ZA verkaufen möchte oder ob er die ZA kostenlos abgeben und im kommenden Jahr bei Bedarf ZA bis zum selben Umfang wieder kostenlos zurückerhalten möchte. Den Umfang gibt er Ar-genau  an. Auch den Bedarf an ZA können BLHV-Mitglieder mit demselben Formular melden. Sie können ZA für netto 100 Euro kaufen oder jährlich „kostenlos“ pachten. Der Abgeber kann den Service kostenfrei nutzen. Der Übernehmer der ZA bezahlt an den BLHV  eine Vermittlungsprovision von 20 Euro je ZA und eine Gebühr von 40 Euro für die Übertragungsmeldungen (Preise ohne Mehrwertsteuer). BLHV-Mitglieder können das ZA-Vermittlungsformular telefonisch unter 0761/ 27133-11 oder per E-Mail unter gerda.buehler@blhv.de anfordern.

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