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Sozialwahlen im Mai 2023

UPDATE: Fragebogen  zurückschicken

Die Fragebögen zur Teilnahme an der Sozialwahl können immer noch – auch über die dort genannte Frist von Ende März hinaus – portofrei zurück an die SVLFG geschickt werden. Wer dies bereits getan hat, kann ab Mitte April mit der Zusendung der Wahlunterlagen rechnen. Der Fragebogen dient der Abklärung des Status als wahlberechtigter „Selbständiger ohne fremde Arbeitskräfte“. Nach Erhalt der Wahlunterlagen kann man seine Stimme per Brief (portofrei) spätestens bis 31. Mai bei der SVLFG abgeben. Der BLHV tritt mit der Liste 3 für die Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg an.

Die Wahlen in den Sozialversicherungen im Mai 2023 rücken immer näher. Die mit Versicherten besetzten Vertretungen, die zum Beispiel  über die Satzung in Unfall- und Krankenkassen entscheiden,  werden dabei neu auf sechs Jahre gewählt.

Ebenfalls neu gewählt werden die Selbstverwaltungsgremien in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).  Diese werden von Landwirten mit Arbeitgebereigenschaft, Landwirten als Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte und von den angestellten Arbeitnehmern beziehungsweise Gewerkschaften gleichmäßig besetzt.

Liste 3 für die Bauernverbände im Land

Für die Wahl in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte wurden bundesweit zahlreiche Bewerberlisten eingereicht. Für die Bauernverbände in Baden-Württemberg geht die gemeinsame Liste „Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ als Liste 3 an den Start.

Lernen Sie alle Kandidaten auf dem Flyer kennen

Sozialwahlen in der SVLFG: jetzt Wahlunterlagen anfordern

Der BLHV tritt bei der Sozialwahl zusammen mit dem LBV für die Wahl in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte („SofAs“) mit der Liste 3 „Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ an. Insgesamt sind neun Listen zur bundesweiten Wahl der Vertreterversammlung in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zugelassen worden.

Damit man an der Wahl teilnehmen und für die südbadischen Interessen abstimmen kann, ist es unbedingt erforderlich, zunächst den Fragebogen, der zugleich einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises darstellt, vollständig auszufüllen und an die SVLFG mit dem mitgelieferten Freiumschlag zurückzuschicken. Nur wer seinen Antrag rechtzeitig bei der SVLFG einreicht, bekommt die Wahlunterlagen mit dem Stimmzettel und kann dann bis zum 31.5. an der Briefwahl teilnehmen.

Alle bei der SVLFG unfallversicherten Betriebe in Südbaden haben in den letzten zwei Wochen den Fragebogen erhalten. Damit wird abgeklärt, welche Unternehmen zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehören. Nicht wahlberechtigt sind z.B. Arbeitgeberbetriebe. Wahlberechtigt in der Gruppe der SofAs sind landwirtschaftliche Unternehmer, die in ihrem Unternehmen die meiste Zeit des Jahres – d.h. mehr als 6 Monate lang – keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen. Die kurzzeitige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist also unschädlich. Außerdem darf man nicht länger als 6 Monate im Jahr bei einem in der SVLFG versicherten landwirtschaftlichen Unternehmen angestellt sein, denn sonst gehört man zur Gruppe der Arbeitnehmer. Wahlberechtigt sind auch der Ehegatte und Personen, die eine Unfallrente von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen, nicht aber Altersrentner, die überhaupt keinen Betrieb mehr haben. Weitere Informationen zur Sozialwahl gibt es beim BLHV im Internet unter www.blhv.de/sozialwahlen2023.

Kandidaten des BLHV

Der BLHV tritt mit seinen Kandidaten auf der Liste 3 – „Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ für die südbadischen Interessen ein. Thomas Huschle ist Kreisvorsitzender des BLHV  Rastatt-Bühl-Achern, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses im BLHV und bereits in Gremien der SVLFG engagiert. Er ist Inhaber eines Bullenmastbetriebs mit Direktvermarktung und führt zusammen mit Rosa Karcher die Kandidaten des BLHV an. Rosa Karcher ist Präsidentin des südbadischen Landfrauenverbandes mit einem Wein- und Obstbaubetrieb in der Ortenau. Weitere Kandidatinnen und Kandidaten des BLHV sind Kerstin Mock, Anne Körkel, Lukas Gleichauf, Stefan Leichenauer und Ulrich Müller.

Eine hohe Wahlbeteiligung und Stimmenzahl für die baden-württembergische Liste aus dem Verbandsgebiet des BLHV ist unbedingt notwendig, um Vertreter und Ansprechpartner Südbadens in die neuen, aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengesetzten, Gremien der SVLFG nach Kassel zu entsenden und dort überhaupt Einfluss nehmen zu können.

Otmar König