Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Die anhaltende Trockenheit stellt landwirtschaftliche Betriebe in Südbaden vor erhebliche Herausforderungen. Können Förderauflagen aufgrund der außergewöhnlichen Witterungsbedingungen nicht eingehalten werden, sollte geprüft werden, ob ein Fall von Höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen vorliegt. Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände sind der Bewilligungsstelle von der begünstigten Person innerhalb von 15 Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem sie hierzu in der Lage ist, mitzuteilen und nachzuweisen.
Das betrifft insbesondere Betriebe, die im Gemeinsamen Antrag (GA) Die FAKT-Maßnahme E 1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ angegeben haben. Oft konnten vorgeschriebene Bewirtschaftungsmaßnahmen infolge langanhaltender Trockenheit nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden. Ebenso konnte bei vielen die vorgeschriebene Begrünung oder Bodenbedeckung trotz ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nicht erreicht werden. Wenn aufgrund fehlender Bodenfeuchte nicht ausgesät werden konnte oder wenn Zwischenfrüchte ordnungsgemäß ausgesät wurden, aufgrund der Dürre aber nicht aufgelaufen sind, frühzeitig vertrocknen oder nur ein Teil der Zwischenfrüchte anwachsen, dann gilt es bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde einen Fall von höherer Gewalt anzuzeigen.
Auch bei Weideauflagen können Probleme entstehen: hier sollte eine Meldung wegen Höherer Gewalt ebenfalls geprüft werden, in jedem Fall im Weidetagebuch jedoch das Wetter vermerkt werden.
Wichtig: Wer Auflagen aufgrund der Dürre nicht erfüllen kann, sollte den Sachverhalt unverzüglich bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) anzeigen und einen Antrag auf Anerkennung höherer Gewalt stellen. Wurde die Höhere Gewalt anerkannt beziehungsweise fristgerecht angezeigt, löst der Rücktritt von mehrjährigen Maßnahmen keine Rückforderungen aus.
Patrik Heizmann