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Die meisten Landkreise in Südbaden nutzen auch 2026 wieder die Möglichkeit der Düngeverordnung, die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gärresten auf Grünland per Allgemeinverfügung um 2 Wochen zu verschieben. Der eigentliche Sperrzeitraum vom 1. November bis 31. Januar wird somit für betreffende Grünlandflächen auf den Zeitraum 15. November 2026 bis 14. Februar 2027 verschoben.
Die Modalitäten haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig geändert. Interessierte Landwirte sollten sich auf der Homepage des jeweiligen Landkreises näher informieren.
Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald: Allgemeinverfügung
Ortenau: Allgemeinverfügung
Lörrach: Allgemeinverfügung
Tuttlingen: Allgemeinverfügung
Schwarzwald-Baar-Kreis: Allgemeinverfügung
Waldshut-Tiengen: Allgemeinverfügung
Emmendingen: Allgemeinverfügung
Friedrichshafen/Bodenseekreis: Allgemeinverfügung
Die Landkreise Konstanz, Sigmaringen und Rastatt verschieben die Sperrfrist nicht per Allgemeinverfügung, sondern nur auf Einzelantrag oder Sammelantrag.
Konstanz: Antrag
Sigmaringen: Antrag
Rastatt: Antrag formlos per Mail an amt42@landkreis-rastatt.de
Diese Zusammenstellung des BLHV entspricht dem Stand 27.10.2026. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Landkreis/Landwirtschaftsamt!