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BLHV zur PM des UM: Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald wird entnommen

Pressemeldung Umweltministerium: Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald wird entnommen

Das Umweltministerium hat eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, um den im Nordschwarzwald ansässigen Rüden GW2672m durch ein spezialisiertes Jagd-Team entnehmen zu lassen.

Der Wolf hatte in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter näherte. Er war dabei nicht aggressiv, zeigte aber nur wenig Scheu vor Menschen.

Generell liegt im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle.

Das Umweltministerium hatte daher zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Dann hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren.

Diese Versuche führten nicht zum Erfolg. Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet wird. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen lassen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.

Das Umweltministerium geht daher nach dem mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, u. a. erarbeiteten Extern:Managementplan Wolf [PDF](Öffnet in neuem Fenster) vor. Dieser sieht – wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – auch den Abschuss vor.

Einen Wolf einzufangen und dauerhaft in einem Gehege unterzubringen, ist keine tierschutzkonforme Alternative zum Töten des Tie­res. Die dauerhafte Haltung in einem Gehege bedeutet für einen in freier Wildbahn aufgewach­senen Wolf einen enormen Stress und kann zu länger anhaltenden erheblichen Leiden führen.

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald wird entnommen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Zumeldung Wolf: Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald wird entnommen – BLHV unterstützt Entscheidung

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Entnahme des auffälligen Wolfs GW2672m im Nordschwarzwald angeordnet. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) hält diese Entscheidung für einen notwendigen Schritt.

„Die Entnahmeanordnung ist eine konsequente und richtige Maßnahme, um auffälliges Verhalten frühzeitig zu stoppen und Gefahr für den Menschen abzuwenden. Gleichzeitig zeigt dieser Schritt: Die Politik ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben“, erklärt BLHV-Präsident Bernhard Bolkart.

Die nun angeordnete Entnahme stellt einen bedeutenden Präzedenzfall für Baden-Württemberg dar. Der im Wolfsmanagementplan vorgesehene Prozess wird damit erstmals praktisch angewendet und muss sich nun organisatorisch wie auch rechtlich bewähren. Dieser Schritt kann dazu beitragen, Vertrauen bei Landwirtinnen und Landwirten aufzubauen und zu zeigen, dass das Wolfsmanagement handlungsfähig ist.

Zugleich macht der Verband deutlich: „Auch beim Schutz von Weidetieren braucht es ein konsequentes Vorgehen. Wenn Wölfe wiederholt Weidetiere reißen, müssen ebenfalls klare und schnelle Entscheidungen möglich sein“, betont Bolkart. In Baden-Württemberg haben einzelne Wölfe bereits erhebliche Schäden verursacht und teils weit über hundert Weidetiere gerissen.

Tasmin Taskale