Die Biberschutzverordnung des Landes stieß weder beim Naturschutz noch bei der Landwirtschaft auf großartige Gegenliebe. Während den einen zu schnell geschossen werden durfte, bot sie den anderen kaum eine Möglichkeit, um bestehende Konflikte mit dem Baumeister der Natur zu lösen. Dass der Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vor zwei Wochen den Vollzug der Verordnung aussetzte, dürfte für geschädigte Landwirtinnen und Landwirte kaum spürbare Veränderungen bringen. Doch was folgt nun? Beim Zurück zu langwierigen Einzelausnahmegenehmigungen darf es nicht bleiben.
Klar ist: Nicht jeder Biber muss geschossen werden – zumal frei werdende Reviere häufig innerhalb kurzer Zeit von anderen Artgenossen besetzt werden. Entscheidend sind vielmehr schnelle Entscheidungen und klare Zuständigkeiten.
Treten Biberschäden auf, darf nicht lange auf eine Entscheidung der oberen Naturschutzbehörde gewartet werden. Es braucht zeitnahe Entscheidungen durch die zuständigen Stellen vor Ort, um Schäden für die Betroffenen zu begrenzen und weitere zu verhindern. Bereits entstandene Schäden müssen angemessen ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Diskussion über den Schutzstatus des Bibers notwendig. Angesichts seiner weiten Verbreitung sollte auf europäischer Ebene über eine Absenkung des Schutzstatus diskutiert werden. Zudem wäre es sinnvoll, den Biber in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen und dadurch ein aktives Bestandsmanagement zu ermöglichen.
Um den Forderungen des Berufsstandes Nachdruck zu verleihen, bedarf es einer belastbaren Datengrundlage. Daher sollten alle Betroffenen das Angebot des Landes nutzen und ihre Schäden im Meldeportal für Wildtierschäden erfassen: ISIP
Patrik Heizmann
Die Biberschutzverordnung des Landes stieß weder beim Naturschutz noch bei der Landwirtschaft auf großartige Gegenliebe. Während den einen zu schnell geschossen werden durfte, bot sie den anderen kaum eine Möglichkeit, um bestehende Konflikte mit dem Baumeister der Natur zu lösen. Dass der Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vor zwei Wochen den Vollzug der Verordnung aussetzte, dürfte für geschädigte Landwirtinnen und Landwirte kaum spürbare Veränderungen bringen. Doch was folgt nun? Beim Zurück zu langwierigen Einzelausnahmegenehmigungen darf es nicht bleiben.
Klar ist: Nicht jeder Biber muss geschossen werden – zumal frei werdende Reviere häufig innerhalb kurzer Zeit von anderen Artgenossen besetzt werden. Entscheidend sind vielmehr schnelle Entscheidungen und klare Zuständigkeiten.
Treten Biberschäden auf, darf nicht lange auf eine Entscheidung der oberen Naturschutzbehörde gewartet werden. Es braucht zeitnahe Entscheidungen durch die zuständigen Stellen vor Ort, um Schäden für die Betroffenen zu begrenzen und weitere zu verhindern. Bereits entstandene Schäden müssen angemessen ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Diskussion über den Schutzstatus des Bibers notwendig. Angesichts seiner weiten Verbreitung sollte auf europäischer Ebene über eine Absenkung des Schutzstatus diskutiert werden. Zudem wäre es sinnvoll, den Biber in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen und dadurch ein aktives Bestandsmanagement zu ermöglichen.
Um den Forderungen des Berufsstandes Nachdruck zu verleihen, bedarf es einer belastbaren Datengrundlage. Daher sollten alle Betroffenen das Angebot des Landes nutzen und ihre Schäden im Meldeportal für Wildtierschäden erfassen: ISIP
Patrik Heizmann