Verbandsarbeit

Der BLHV ermöglicht seinen Mitgliedern mehr Mitsprache und will jünger werden

Noch demokratischer von der Basis aus, jünger und weiblicher werden: Das strebt der BLHV an und dafür hat ihm jetzt der Verbandsausschuss mit der notwendigen Satzungsänderung seine Zustimmung erteilt. Jedes Mitglied und die Kreisvorsitzenden werden aufgewertet.

„Wir wollen näher an die Mitglieder herankommen und dass die Arbeit noch effizienter wird. Und wir wollen – wie der Deutsche Bauernverband – noch jünger und weiblicher werden“, betonte BLHV-Präsident Werner Räpple zur Einstimmung auf den Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ bei der Sitzung des BLHV-Verbandsausschusses am 22. Oktober in Orsingen-Nenzingen. Michael Nödl, stellvertetender Hauptgeschäftsführer und Verbandsjustitiar, erläuterte Paragraf für Paragraf die vorgesehenen Änderungen und ordnete deren Bedeutung ein: „Die Satzung ist das Grundgesetz, die Verfassung eines Vereins.“ Der BLHV hat als eingetragener Verein nicht nur ein paar Begrifflichkeiten in der Satzung ausgetauscht und Satzzeichen versetzt, er hat Fundamentales geändert. Auf Ortsebene soll ein Ortsverein künftig zeitlich begrenzt ruhend gestellt werden können. Statt eines Ortsvorsitzenden soll es einen Ortssprecher geben können mit reduzierten Pflichten. Die Kreisversammlung steht künftig jedem Mitglied offen, und jedes Mitglied kann auch den Kreisvorstand wählen. Es gibt künftig also Basiswahlen. „Das ist ein ganz großer Schritt, den wir da machen“, so die Wertung von BLHV-Präsident Werner Räpple. Sollte sich in einem Kreisverband keine Kreisvorsitzende oder kein Kreisvorsitzender finden, sieht die neue Satzung auch die Wahl eines Vorstandsteams vor, das sodann eine Sprecherin oder einen Sprecher benennen soll. Alle Kreisvorsitzenden wiederum gehören künftig automatisch dem Verbandsvorstand an. Die 17 Kreisvorsitzenden erhalten somit alle den gleichen Informationsstand aus erster Hand; sie entwickeln die politischen Positionen und Forderungen mit. „Das ist ein ganz zentraler Punkt in der Satzungsänderung; das geht an die Grundstrukturen des Verbandes“, unterstrich Präsident Räpple die Bedeutung dieser Neuerung. Dem Verbandsvorstand gehören künftig zudem bis zu vier Vertreter des Vorstands der Junglandwirtegruppen im Bund Badischer Landjugend an. Das Verbandspräsidium kümmert sich künftig vorrangig um Organisatorisches und Administratives im Verband, weniger um politische Themen. Betont wird in der Satzung des Weiteren, dass Landfrauen, Landjugend und Landsenioren besondere Gruppen im BLHV bilden. 
Die neue Satzung wurde zuvor in Arbeitskreisen intensiv vorbereitet und bereits  in Gremien (Vorstand, erweiterter Vorstand) vorgestellt.

Erst lebhaft diskutiert, dann beschlossen 
Und dennoch gab es in der entscheidenden Sitzung des Verbandsausschusses noch einmal lebhafte Wortmeldungen und Diskussion zu verschiedenen Punkten. Da und dort wurde noch etwas im Regelwerk geändert. Am Ende bekam der „neue“ BLHV überwältigende Zustimmung: Keine Neinstimmen, nur eine Enthaltung. In Kraft treten soll die neue Satzung des BLHV zum 1. Januar 2021. In den kommenden Wochen werden die wichtigsten Punkte der Satzungsänderung in einer Artikelserie der BBZ intensiver erläutert.

Eberenz