Wirtschaft & Steuer

Ende für Photovoltaik-Förderung droht

Die Förderung der Stromerzeugung durch Photovoltaik (PV) steht bald vor dem Aus, sofern der nationale Deckel von 52 Gigawatt bestehen bleibt.

Die PV-Branche drängt massiv auf eine Anhebung oder Abschaffung des Deckels. Der Bundestag hat eine Prüfung beauftragt. Das Ergebnis ist aktuell indes nicht absehbar. Der Ausbau-Deckel für PV wurde 2012 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingezogen. Der aktuelle Ausbaustand ist davon noch etwa vier Gigawatt (GW) entfernt. Im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres wird voraussichtlich der gesetzliche Deckel greifen. Dann ist der PV-Ausbau abrupt auf den freien Markt angewiesen. Marktbeobachter erwarten im Vorfeld eine Belebung des Neuzubaus von PV-Anlagen bis Jahresende. Wenn  investitionswillige Landwirte jetzt Projekte oder eine Verpachtung zügig angehen, kommen sie noch in den Genuss der gesetzlichen Vergütungen. Selbst unter harten Marktbedingungen erwarten Projektierer für große Freiflächenanlagen noch eine Rendite. Sie hoffen auf einen deutlichen Anstieg der Preise am freien Strommarkt. An der Strombörse bewegt sich bisher der durchschnittliche Strompreis im Bereich von etwa drei bis fünf Cent je kWh. Ein kleiner Vorteil besteht weiterhin im Einspeisevorrang für PV-Strom zum Beispiel gegenüber Kohle- oder Atomstrom. Die Prognosen für die Zukunft lassen in der Branche Raum für Optimismus. Die Direktvermarktung von Strom wird Aufwind bekommen. Ab 2021 gelangt sukzessive PV-Strom aus den alten EEG-Anlagen an den freien Markt. Dort könnten die Preise kräftig steigen, sobald deutscher Atom- und Kohlestrom vom Netz genommen werden. PV-Strom wird gefragt sein. Und kleine PV-Anlagen werden weiter boomen, soweit der erzeugte billige PV-Strom häufig auch in Kombination mit einem Speicher zu einem hohen Anteil den teuren Zukauf von Strom ersetzen kann.

Gd

Vergütungssätze nach EEG

Derzeit unterliegen die Vergütungssätze einer monatlichen Degression von 1,4 Prozent. Bei Inbetriebnahme im Oktober 2019 betragen die Vergütungssätze auf Gebäuden oder auf Lärmschutzwänden wie folgt:

  • bis 10 kWp: 10,18 Cent/kWh
  • bis 40 kWp: 9,90 Cent/kWh
  • bis 750 kWp: 7,78 Cent/kWh

Diese Vergütungssätze gelten auch für Anlagen auf bestimmten Gebäuden im Außenbereich: beispielsweise Wohngebäuden, Gebäuden mit Bauantrag vor 1. April 2012 oder auch später beantragten Stallgebäuden. Für Photovoltaik-Anlagen auf anderen Gebäuden im Außenbereich beträgt die Vergütung wie für Freiflächenanlagen bis 750 kWp: 7,02 Cent/kWh.