Verbandsarbeit

Grüne vergessen Mutterkühe

Der Bundesrat hat seine Forderung erneuert, eine gekoppelte Prämie für Mutterschafe und Ziegen von 30 Euro je Tier und Jahr noch in der bevorstehenden GAP-Übergangsphase einzuführen. Diese Forderung geht erkennbar von den Grünen aus. Die Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung haben im Bundesrat die Mehrheit. Fachliche Bedenken des CDU-geführten Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums gegenüber Kopfprämien wurden von der grünen Politik weggewischt. Die gut gemeinte Initiative hat mindestens ein dickes Manko: Die Grünen setzen sich für Schafe und Ziegen ein, vergessen aber die Mutterkühe, die für die Pflege des Grünlands nicht minder wichtig sind.

Die politische Nichtberücksichtigung von Mutterkühen ist unverständlich, zumal die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Mutterkuhhalter deutlich schlechter sind als die von Schafhaltern. Die Zustimmung des Bundestags zur Einführung der gekoppelten Zahlungen ist fraglich. Ob deutsche Schaf- und Ziegenhalter noch in der Übergangsphase gekoppelte Tierprämien erhalten werden, ist also offen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit die Entkoppelung der Direktzahlungen in Deutschland konsequent vorangetrieben. Bei  GAP-Verhandlungen hat sie andere EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, dem deutschen  Beispiel zu folgen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Allerdings steht Deutschland damit alleine. Alle anderen Mitgliedstaaten sehen die Notwendigkeit für gekoppelte Zahlungen vor allem für Ziegen, Schafe und Mutterkühe. Zum Erhalt von nicht befahrbaren Grünlandstandorten, die aus der Veredlung zu Milch herausgefallen sind, braucht man  einfach Weidetiere. Hektarprämien alleine leisten die Pflege und Offenhaltung des Grünlandes nicht. Landwirte in Baden-Württemberg können mit der Viehhaltung gänzlich aufhören und können dennoch für die Weiterbewirtschaftung von Grünlandflächen Anträge stellen auf Direktzahlungen, Ausgleichszulage und FAKT-Ökoprämie. Es zeigt sich, dass die Kontrolle der geltenden Bewirtschaftungs- und Pflegevoraussetzungen die sichere Pflegeleistung von Weidetieren nicht sicher bewirken, geschweige denn  ersetzen kann. Tierprämien wären dafür hilfreich. Sie wären aber auch verwaltungsaufwendig und würden unerwünschte Intensivierung der Viehhaltung begünstigen. Um diese Nachteile zu vermeiden, haben BLHV und AfH in der Vergangenheit immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Flächenzahlungen für Grünland nach der Viehhaltung zu staffeln. Einen ordentlichen Zuschlag für Grünland haben Viehhalter verdient, wenn das HIT-Register einen Mindestviehbesatz ausweist, der für die Pflege des Grünlandes erforderlich ist. Die Schweiz hat so ein Grünland-Prämienmodell praxisgerecht etabliert. Dort sind die „Direktzahlungen für Schweizer Ganzjahresbetriebe“ auf Grünland und Feldfutter abhängig von der Viehhaltung. Das bringt den nötigen  Anreiz für die Haltung von Raufutterfressern. Die Förderung steigt mit dem Viehbesatz an, bis der nach Höhenlage differenzierte Mindestviehbesatz erreicht ist. Darüber hinausgehender Besatz wird nicht gefördert. Für unerwünschte hohe Viehbesätze gibt es also keine Anreize mehr. Dieses Fördermodell hätte auch den Charme, dass der Aufwand für Kontrolle und Verwaltung deutlich geringer ist als bei den früheren Kopfprämien. Den deutschen und europäischen Förder- und Grünlandstrategen ist anzuraten, den anstehenden Sommerurlaub zu nutzen, um sich in der Schweiz zu informieren.

Hubert God