Natur & Umwelt Verbandsarbeit

Intensive Diskussionen wegen „proBiene“

Zu einer außerordentlichen Sitzung des Erweiterten Vorstandes des BHLV trafen sich in der vorigen Woche zahlreiche Vertreter des Ehrenamtes und Hauptamtes, um den Sachstand des Volksbegehrens von „proBiene“ und die möglichen Reaktionen des Verbandes intensiv zu diskutieren.

Dies war die mittlerweile dritte Vorstandssitzung in diesem Jahr mit Schwerpunktthema „Volksbegehren“. Zunächst informierten sich der Erweiterte Vorstand  (BLHV-Vorstandsmitglieder und alle Kreisvorsitzende) über die verschiedensten Aktionen, die bereits gelaufen sind. Dazu gehörten verschiedene juristische Bewertungen des Gesetzentwurfes, die auch ans Innenministerium gingen. In der „Weinsberger Runde“ aus den beiden Bauern- und Weinbauverbänden im Land, Berufsimkern, Bioland, Landesnaturschutzverband (LNV) und Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) tauschen sich die beteiligten Verbände intensiv über das Volksbegehren aus. Präsident Werner Räpple wandte sich in einem offenen Brief an die Mitglieder des BLHV über die BBZ vom 13. August 2019. Sie finden diesen Brief auch hier. Auf der Homepage des BLHV stehen mit der Broschüre „Alles proBiene?“ Argumentationsmaterialien für die Mitglieder zur Verfügung. Das Weingut Schlumberger im Markgräflerland hat auf Basis dieser Broschüre eine eigene kurze Informationsbroschüre für Hofläden und Märkte erstellt. Der Erweiterte Vorstand beschloss, diese in größerer Stückzahl drucken zu lassen. Mitglieder können über die Bezirksgeschäftsstellen die benötigte Zahl an Broschüren anfordern und an Kunden in Hofläden, bei Wochenmärkten, von Besuchern auf Hoffesten und dergleichen verteilen.

Volksantrag als Alternative besprochen
Intensiv diskutiert wurden auch die Inhalte des geplanten Volksantrags von Weinbauverband, LVEO und BLHV, der der Politik im Landtag Alternativen zu dem Gesetzenwurf des Volkbegehrens aufzeigt. Dieser Volksantrag soll nun schnellstmöglich vorangebracht werden. Bei verschiedensten Verbänden wird um Unterstützung geworben. Diskutiert wurde, auf welche Weise die Sammlung der Unterschriften möglichst effizient gestaltet werden kann. Hier bedarf es aktiver Unterstützung vor Ort, die über die Bezirksgeschäftsstellen des BLHV eingeworben werden soll. Der Erweiterte Vorstand informierte sich auch über die Aktivitäten in den Regionen, die vor allem am Bodensee schon sehr vielfältig waren. In den übrigen Bezirken sind in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen vorgesehen. Etliche Mitglieder sind bereits gut informiert und deshalb auch von sich aus aktiv geworden. Andere sind sich der Brisanz des Volksbegehrens und seiner Folgen noch nicht so bewusst oder sehen sich weniger stark  betroffen.

Soziale Medien bespielen
Gefordert wurde auch eine verstärkte Präsenz des Verbandes in den sozialen Medien. Es sei in diesen kritischen Zeiten wichtig, sich regelmäßig über die nächsten Schritte zu informieren und auszutauschen. Positiv sei, dass viele Mitglieder sich für Alternativen zum Volksbegehren engagieren wollen. Zudem gebe es in den Reihen der Unterstützer des Volksbegehrens mittlerweile zahlreiche kritische Stimmen, da man die tatsächlichen Konsequenzen des Gesetzentwurfes so nicht gesehen habe. Jetzt geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass Volksbegehren nicht zu unterstützen, so BLHV-Präsident  Werner Räpple. Aus Anlass der katastrophalen Situation in den Bauernwäldern informierte BLHV-Vizepräsident Bernhard Bolkart noch über die aktuellen Kalamitäten und  die notwendigen Maßnahmen. Diese wird Präsident Räpple in einem Brief an  Landwirtschaftsminister Peter Hauk einfordern.

Volksbegehren oder Volksantrag?
Volksbegehren und Volksantrag werden gerne verwechselt. Beiden ist gemeinsam, dass sie vom Volk getragen sind, das heißt, eine Mindestzahl von Unterstützern aus dem Volk benötigen. Nach Zulassung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 13. August startet „proBiene“ am 24. September mit der freien Unterschriftensammlung und muss innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg  (770000) sammeln. Dies geschieht entweder auf Formblättern oder auf Unterschriftenlisten in Rathäusern, die ab dem 18. Oktober für drei Monate ausliegen.
Nach erfolgreichem Abschluss und Prüfung der Unterschriftensammlung berät der Landtag den Gesetzentwurf von „proBiene“. Er kann ihn nach Anhörung des Fachausschusses nur entweder unverändert annehmen oder ablehnen. Ein Nachbessern des Gesetzentwurfs ist nicht möglich. Im Fall einer Ablehnung kommt es zu einer Volksabstimmung, eventuell mit einem Gegenentwurf des Landtages. Der erfolgreiche Gesetzentwurf in der Volksabstimmung benötigt die einfache Mehrheit, die wiederum 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen muss.

Der Volksantrag, wie ihn der BLHV und andere Verbände derzeit vorbereiten, enthält hingegen keinen konkreten Gesetzentwurf, sondern politische Forderungen für den Erhalt der bäuerlichen Betriebe. Er richtet sich an den Landtag und muss nach Anzeige der Unterschriftensammlung spätestens innerhalb eines Jahres ab dem Starttermin von mindestens circa 38500 Wahlberechtigten unterschrieben werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Unterschriftensammlung prüft der Landtag den Volksantrag und berät ihn in seinen Ausschüssen. Bei endgültiger Zulassung des Volksantrages muss sich dann  der Landtag innerhalb von drei Monaten in einer angesetzten Debatte mit den Forderungen aus dem Volksantrag auseinandersetzen. Diese Forderungen können deshalb erheblich breiter aufgestellt sein als ein Gesetzentwurf. Ob aufgrund der Forderungen bestehende Gesetze geändert oder neue Regelungen geschaffen werden, entscheidet dann der Landtag. Er ist jedoch nur zur Debatte und Beschlussfassung über die Forderungen verpflichtet.