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Offensichtlich haben diejenigen, die an der Erstellung der Konditionalitäten-Verordnung beteiligt waren, keine Ahnung davon, was unsere Streuobstbestände benötigen. Dabei ist Streuobst für die Biodiversität so wertvoll. Jedenfalls haben bei der Ausgestaltung der GLÖZ-Auflagen weder das Bundesumweltministerium noch das Bundeslandwirtschaftsministerium daran gedacht, dass immer mehr Streuobst nicht mehr für Raufutterfresser genutzt, sondern gemulcht wird. Die Ausdehnung von GLÖZ6-Auflagen auf unproduktives Grünland hat zur Folge, dass Streuobstflächen ohne Wiesennutzung faktisch als Brache anzusehen sind. Das erscheint angesichts der tatsächlichen Nutzung der Obstbäume nicht gerade logisch. Für die Biodiversität ist der überzogen lange Brache-Sperrzeitraum letztlich auch kein Gewinn. Solch praxisferne Auflagen sorgen nämlich dafür, dass eine ohnehin schon kaum rentable Verwertung des Obstes nur noch unattraktiver wird. Kurzfristig können Streuobstbauern mit Einzelausnahmeanträgen die Amtsstuben fluten oder auf die Obstnutzung der betreffenden Bestände verzichten. Auch der gesetzliche Streuobstschutz kann nicht verhindern, dass Streuobstbestände immer mehr aufgegeben werden. Umfangreiche Anstrengungen des Landes zum Schutz und zur Förderung von Streuobstflächen laufen ins Leere. Das Land muss jetzt zu seinen Zusagen stehen und die Streuobstnutzung in Berlin verteidigen. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung muss an entsprechender Stelle entschärft werden.
Hubert God