Recht & Soziales Coronavirus

Neue Regeln für die Durchreise von Saisonarbeitskräften aus Risikoländern durch Ungarn und Österreich

Ungarn:

Ausländische Staatsangehörige können weiter durch Ungarn durchreisen, wenn sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen und bei der Untersuchung kein Verdacht auf eine Infektion mit Corona festgestellt wird. Außerdem muss die reisende Person aus dem Schengenraum (quasi die EU) kommen und muss ihren Reisezweck (Arbeit) und Reiseziel glaubhaft darstellen können; darüber hinaus muss die Weiterreise in das nächste Land gesichert sein. Die Person auf der Transitdurchreise darf nur die von der ungarischen Polizei vorherbestimmten freigegebenen Reiserouten und Raststellen benutzen (siehe hierzu die Karte unter: http://www.police.hu/en/content/humanitarian-corridor). Außerdem muss innerhalb von max. 24 Stunden das Land wieder verlassen werden.

Österreich:

Als Risikogebiete sind folgende Länder von Österreich definiert worden:

  • Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien
  • Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran
  • Kosovo, Kroatien, Mexiko, Moldau, Montenegro
  • Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Provinz Hubei (China)
  • Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Spanien (mit Ausnahme der Kanaren), Südafrika
  • Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA)

Bei der Einreise aus den genannten Risiko-Ländern muss ein ärztliches Zeugnis („Gesundheitszeugnis“) in deutscher oder englischer Sprache über einen negativen Corona-PCR-Test, der bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden, Muster finden Sie unten. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgewiesen werden und ist die unverzügliche Ausreise/Weiterreise nicht sichergestellt, nur dann muss unverzüglich eine Quarantäne angetreten werden. Innerhalb von 48 Stunden muss dann zusätzlich ein PCR-Test veranlasst werden (bei Unterlassung droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro). Wenn der Test negativ ist, darf die Quarantäne beendet werden. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benötigen keinen Test für die Einreise.

Personen, die aus einem der genannten Risikogebiete nach Österreich zwecks Transit einreisen und kein ärztliches Zeugnis mitführen, müssen eine „Erklärung zur Ein- und Durchreise“ (siehe unten in dt. und engl. Sprache) ausfüllen und unterschreiben, um die Durchreise zu dokumentieren.

SAK aus dem Risikoland Rumänien brauchen für ihren Transit durch Österreich also dieses Durchreise-Formular. Des Weiteren wie üblich den Arbeitsvertrag etc. um Reisegrund und Reiseziel glaubhaft zu machen.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Zur Bestätigung der Durchreise ohne Zwischenstopp sind Durchreisende verpflichtet, die „Erklärung zur Ein- und Durchreise“ auszufüllen. Kurze Tankstopps oder Toilettenpausen sind nach Ansicht des Gesundheitsministeriums zulässig. Längere Pausen, etwa zur Einnahme von Speisen in Restaurants, dagegen nicht.

Downloads:
Gesundheitszeugnis deutsch für Österreich
Downloads:
Gesundheitszeugnis englisch für Österreich
Downloads:
Erklärung Durchreise von Saisonarbeitskräften deutsch
Downloads:
Erklärung Durchreise von Saisonarbeitskräften englisch