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Neues Merkblatt schafft Klarheit

Rinderbestände müssen regelmäßig auf wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen beprobt werden. Seit Jahresanfang gilt für IBR/IPV der dreijährige Untersuchungsrhythmus. Tierhalter werden rechtzeitig informiert.

Baden-Württemberg gilt seit fast zehn Jahren als seuchenfrei in Bezug auf die wirtschaftlich bedeutende Rinderseuche Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR), bekannt auch als BHV-1. Seit diesem Frühjahr  ermöglicht das EU-Recht, den Umfang der Überwachungsuntersuchungen abzusenken. Die Anpassung erfolgt risikobasiert unter Berücksichtigung der Betriebsart.

In Mutterkuhbetrieben und auch in Aufzuchtbetrieben, die Rinder zur weiteren Nutzung in andere Betriebe abgeben, wird der Zeitraum der durchzuführenden Blutentnahmen von bisher jährlich auf eine stichprobenartige Untersuchung der Tiere alle drei Jahre verlängert. Für Landwirte bedeutet diese Intervalländerung eine deutliche Erleichterung. Nun kann die Untersuchung zu Überwachungs von IBR zusammen mit Brucellose und Leukose anhand einer Probenahme im dreijährigen Abstand durchgeführt werden. Eine genaue Übersicht zu den Neuregelungen gibt ein neues Merkblatt, das auf der Internetseite des Staatlichen tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf-Diagnostikzentrum (STUA) zu finden ist.

UntersuchungspraxisIn welchem Jahr ein Betrieb in das dreijährige Untersuchungsintervall für IBR startet, hänge maßgebend davon ab, wann die die letzte Brucellose- und Leukoseuntersuchung durchgeführt worden sei, erklärt Dr. Hans-Jürgen Seeger  vom Rindergesundheitsdienst in Aulendorf. Die IBR-Untersuchung wird an die anderen beiden angeliedert. Das Untersuchungsintervall für Brucellose und Leukose wurde bereits Ende 2021 auf den Drei-Jahres-Rhythmus umgestellt. „Die meisten Landwirte dürften den genauen Zeitpunkt nicht im Kopf haben“, so Seeger. Wer nachschauen möchte, finde in der HIT-Datenbank Informationen dazu. Die Tierhalter würden aber auch rechtzeitig vor der nächsten Untersuchung von ihrem zuständigen Veterinäramt oder dem STUA Aulendorf-Diagnostikzentrum informiert, ergänzt der Fachmann für Rindergesundheit. 

Bei der Untersuchung soll eine Infektion von 10 % der Tiere mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % festgestellt werden können. Der Umfang der Stichproben also ist abhängig von der Größe des Tierbestandes,  beträgt jedoch maximal 29 Proben. Auf dem Merkblatt finden Tierhalter einen Link auf den Stichprobenrechner des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI). Unter dem Reiter „Erhebung zum Nachweis einer Krankheit“ kann im Rechenformular einfach die Bestandsgröße eingegeben werden. Die Erkennungsschwelle beträgt in diesem Fall 10 %. Die statistische Sicherheit liegt bei 95 %.

Risikobewusstsein Mit der Umstellung auf den dreijährigen Untersuchungsrhythmus bei der Infektiösen bovinen Rhinotracheitis müssen Tierhalter die Risikofaktoren für eine Viruseinschleppung und Weiterverbreitung jedoch weiterhin im Blick behalten. Das gilt insbesondere für den Tier- und Personenverkehr, wenn die Biosicherheit und das Hygienemanagement lückenhaft sind. Mit einem Risiko behaftet ist auch der Tierverkehr aus Ländern ohne IBR-frei-Status. Das Zusammentreffen von Tieren aus vielen verschiedenen Herkünften, beispielsweise auf Tierschauen oder Auktionen, kann ein Infektionsrisiko ebenfalls begünstigen.
Ulrike Amler für die BBZ

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