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Seit Sonntag, 21. März, wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) das gesamte Gebiet Polens und Bulgariens als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen.
Das bedeutet, dass die Saisonarbeitskräfte von dort vor der Einreise einen Coronatest vornehmen lassen müssen (max. 48 Stunden vor der Einreise).
Eine Arbeitsquarantäne ist noch möglich, diese wäre nur bei Herkunft aus einem Virusvariantengebiet
(Tirol, Tschechien und Slowakei) unzulässig.
Diese Arbeitsquarantäne bei Herkunft aus einem Hochinzidenzgebiet wie Polen, Bulgarien (schon länger sind auch Albanien, Serbien, Slowenien, Ungarn so eingestuft) kann jedoch nicht durch Freitestung nach fünf Tagen abgekürzt werden!
Rumänien gilt zwar noch nicht als Hochinzidenzgebiet sondern als „normales“ Risikogebiet, eine Testung wäre hier also auch erst nach Ankunft auf dem Hof möglich.
Dennoch empfiehlt sich wegen des Transits durch Ungarn bereits einen Test auf der Reise mitzuführen. Zahlreiche Transportunternehmen verlangen diesen bereits ohnehin.