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Räpple fordert zu gemeinsamen Handeln auf

Anlässlich der traditionellen Weihnachtspressefahrt lobte BLHV-Präsident Werner Räpple den Einsatz der Landwirtinnen und Landwirte in den vergangenen Monaten.

„Bei den Bauerndemonstrationen in Bonn, Stuttgart und Berlin oder beim Unterschriftensammeln für den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ hat der Berufsstand mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass Natur- und Umweltschutz nur gemeinsam mit der Landwirtschaft funktionieren wird,“ so Räpple. Denn wie auch bei den Demos ginge es beim Volksantrag darum, dass die Gesellschaft gemeinsam an einem Strang ziehen müsse, wenn sie den Artenschwund stoppen und die Umweltressourcen für die nächsten Generationen erhalten wolle.
In Südbaden wurden schon über 10.000 Unterschriften für den Volksantrag eingesammelt und von den jeweiligen Gemeinden beglaubigt. „Obwohl wir in den ersten Wochen viel geleistet haben, sind wir mit dem Volksantrag noch lange nicht am Ziel“, so Räpple, „aber wenn die Landwirte, Obstbauern und Winzer weiterhin so geschlossen hinter dem Volksantrag stehen, dann werden wir unser Ziel erreichen“. Offiziell können noch bis Oktober 2020 Unterschriften gesammelt werden, für Räpple ist es jedoch wichtig, dass der Volksantrag noch im kommenden Frühjahr eingereicht wird. Darum fordert der südbadische Bauernpräsident nochmals alle BLHV-Mitglieder und Unterstützer des Volksantrags auf, weiter für den Volksantrag zu werben. „Viele Initiativen, wie zum Beispiel die IG „Wir Winzer vom Kaiserstuhl“, haben gezeigt, dass es sich lohnt, wenn man mit den Verbrauchern in den Dialog geht und die Ziele des Volksantrages erklärt“, so Räpple weiter. Bei dem Volksantrag gehe es nicht nur darum, die Existenzen der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern. Er enthalte konkrete Vorschläge, wie Artenschutz und Landwirtschaft miteinander verbunden werden können, so dass Umweltschutz zur Gemeinschaftsaufgabe wird. „Denn nur gemeinsam können wir nachhaltig die Umwelt schützen“, erklärt Räpple.

Hintergrund:
Was ist ein Volksantrag?: Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen so genannten Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen.

Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“: Gemeinsam haben die Bauernverbände Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) diesen Volksantrag initiiert und am Mittwoch, den 2. Oktober 2019, offiziell beim Landtag angezeigt. In zehn Punkten fordern die Initiatoren den Landtag auf, für den Erhalt unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragenden Wert einzutreten und für die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirte zu werben.

Ihr bbd