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Scharfe Kritik an neuen Grenzwerten

Der Waldausschuss des BLHV tagte am 21. September wieder in Präsenz im Haus der Bauern in Freiburg. Breiten Raum nahm die Diskussion um die novellierte Rahmenvereinbarung Rundholz (RVR) ein.

Mit Dr. Järmo Stablo, dem Geschäftsführer von RVR, wurde ein fachkundiger Referent gewonnen, der den Ausschussmitgliedern detailliert den Prozess im Vorfeld der Novellierung, die Details und auch die wissenschaftliche Ableitung der neuen Messwerte erläuterte und Fragen beantwortete. Die RVR wurde als freiwillige anwendbare Branchenvereinbarung 2015 eingeführt. Im Zuge der Änderung mit Neuauflage der RVR zum 1. Juli 2020 wurde vor allem die Abholzigkeit, also die Abnahme des Durchmessers im Verlauf der Längsachse des Rundholzes, neu geregelt. Die prozentuale Verteilung des Volumens innerhalb des Gesamtkollektivs auf Basis des Qualitätskriteriums Abholzigkeit betrug ursprünglich 92,7 Prozent bei B-Holz, 6,4 Prozent bei C-Holz und 0,8 Prozent bei D-Holz. Die Holzseite legte im Juni 2018 einen Vorschlag mit 75/20/5 vor. Letztlich einigte man sich 2019 auf 85/12/3. In der anschließenden Diskussion kritisierten unter anderem BLHV-Vizepräsident Bernhard Bolkart und sein Stellvertreter im Waldausschuss, Ulrich Müller, die neuen Grenzwerte zur Abholzigkeit deutlich und vehement. Die neuen Kriterien waren tatsächlich vorgezogene Preisverhandlungen der Holzindustrie zulasten der Waldbesitzer. Der Waldbesitzer könne das Qualitätskriterium der Abholzigkeit im Wald nicht selbst messen. Es handelt sich um ein reines Werksmaß und kein Waldmaß. Infolge der neuen Qualitätskriterien sinkt der Anteil des besser bezahlten B-Holzes am Gesamtergebnis. Dieses müsste mindestens 10 € je Festmeter teurer werden, um den finanziellen Nachteil zu kompensieren. Der Waldausschuss empfiehlt, Abschläge für B-Holz und C-Holz neu zu verhandeln. Werden die RVR als Bedingungen in einen Holzkaufvertrag einbezogen, sollte die Abholzigkeit abbedungen werden. In einem Gespräch mit Vertretern der regionalen Vermarkter  sollen die Konsequenzen der Änderung der RVR aus Sicht des bäuerlichen Privatwaldes erörtert werden.

Ein weiteres Thema waren die Auswirkungen der geänderten Privatwaldbetreuung. Die Waldbesitzer übten Kritik an der erheblichen Bürokratie des neuen Verfahrens.  Statt eines zweiminütigen Telefonats des Waldbesitzers mit seinem Förster, ob dieser ihm sein Holz aufnehmen könne, muss jetzt ein achtseitiger Vertrag geschlossen werden, der erst einmal ausführlich erklärt werden muss. Außerdem muss der Waldbesitzer sämtliche in den letzten Jahren erhaltenen De-minimis-Bescheide von verschiedenen Stellen beibringen. Diese sind in den seltensten Fällen schnell verfügbar. Der Waldausschuss fordert erneut die Einrichtung einer allen Behörden zugänglichen De-minimis-Datenbank. Zumindest die Information über die De-minimis-Beihilfen durch die untere Landwirtschaftsbehörde an die untere Forstbehörde. Der Datenschutz dürfe nicht erneut zu einem Hindernis für effizientes Verwaltungshandeln werden. Kritisiert wurde auch die 50ha-Grenze. Gerade aktive Waldbesitzer mit größerem Waldbesitz wünschen eine fallweise Betreuung und kein Rundum-sorglos-Paket auf fünf Jahre. Die Förderung von Naturschutzleistungen durch die Verwaltungsvorschrift NWW wird begrüßt. Die Nachfrage durch den Privatwald sei sehr gut. Der Waldausschuss mahnt die erforderliche Durchführungsverordnung an und ausreichend Landesmittel für diese Förderung. Ausführlich diskutierte der Waldausschuss noch die Lage auf dem Holzmarkt.

Vizepräsident Bolkart zog zum Abschluss das Resümee einer hoch spannenden Sitzung mit intensiver Diskussion aktueller Themen, die ein größeres Interesse der Ausschussmitglieder verdient hätte.

Nödl

Interview zum Jubiläum

Anlässlich des 75-jährigen  Bestehens des BLHV produzierte der SWR eine einstündige Sondersendung, die am 19. September ausgestrahlt wurde. Dazu gehört ein Interview mit Präsident Werner Räpple, das online angehört werden kann (vgl. QR-Code).