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Sperrfristen auch 2025 verschoben

Die meisten Landkreise in Südbaden nutzen auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit der Düngeverordnung, die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gärresten auf Grünland per Allgemeinverfügung um 2 Wochen zu verschieben. Der eigentliche Sperrzeitraum vom 1. November bis 31. Januar wird somit für betreffende Grünlandflächen auf den Zeitraum 15. November 2025 bis 14. Februar 2026 verschoben.

Die Modalitäten haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig geändert. Interessierte Landwirte sollten sich auf der Homepage des jeweiligen Landkreises näher informieren.

Emmendingen:

Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald: Allgemeinverfügung

Ortenau: Allgemeinverfügung

Lörrach: Allgemeinverfügung

Tuttlingen: Allgemeinverfügung

Schwarzwald-Baar-Kreis: Allgemeinverfügung

Waldshut-Tiengen: Allgemeinverfügung

Rastatt:

Die Landkreise Friedrichshafen, Konstanz und Sigmaringen verschieben die Sperrfrist nicht per Allgemeinverfügung, sondern nur auf Einzelantrag oder Sammelantrag.

Friedrichshafen/Bodenseekreis: Antrag

Konstanz: Antrag

Sigmaringen: Antrag

Diese Zusammenstellung des BLHV entspricht dem Stand 17.10.2025. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Landkreis/Landwirtschaftsamt!