Das gehört in einen fairen Pachtvertrag
Freiflächen-PV ist eine Art Dauerkultur: Wegen der Stand- und Laufzeit von 20 Jahren und länger ist es geboten, Pachtangebote rechtlich und steuerlich prüfen zu lassen und Vergleichsangebote einzuholen. Hierbei sind der BLHV und seine Dienstleistungsstellen behilflich.
Kommentar: Landwirte verpachten lassen
Bund und Land haben einen ambitionierten Ausbaupfad für die Photovoltaik (PV) vorgegeben. Der Zubau soll zur Hälfte auf Dachflächen und zur anderen Hälfte auf Freiflächen erfolgen. Die Gemeinden sind aufgefordert, entsprechende Vorbehaltsflächen auszuweisen.
Mehr Frauen ins Ehrenamt
Frauen Rückenwind fürs Ehrenamt geben: Das ist das Ziel des neuen Mentoring-Programms des Unternehmerinnenausschusses des Deutschen Bauernverbands (DBV).
Unternehmerinnen bekommen Kredite günstiger
Die Landwirtschaftliche Rentenbank erweitert ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“ um zwei weitere Fördermodule. Zudem werden bestehende Module ergänzt.
Ausbildungsbörse – Ausbildungsbetriebe und Auszubildende werden vernetzt
Auf der neuen Online-Ausbildungsbörse für Landwirtschaft und Weinbau finden Schülerinnen und Schüler Lehrstellen und Praktikumsplätze in ganz Baden-Württemberg
Privilegierung für kleine Agri-PV Anlagen
Die Bundesregierung will Erleichterungen für kleine Agri-PV-Anlagen einführen. Das ist auch nötig, zumal Skaleneffekte kleine Anlagen oft unwirtschaftlich machen. Agri-PV-Anlagen haben den großen Charme, dass die landwirtschaftliche Nutzung auf einem Großteil der betreffenden Solarfläche gewährleistet bleibt
Hofübergabe außerfamiliär
Neues rund um das Thema Außerfamiliäre Hofübergabe: Projektseminar, Stammtisch und Vertrauensstelle.
Volksantrag: Große Sammelwoche 15.-23.9.
Die 24 Trägerorganisationen des Volksantrages gegen den Flächenverbrauch „Ländle leben lassen“, darunter der BLHV, fordern die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von „Agenturen für Innenentwicklung“. Ziel ist es, den Außenbereich zu schonen.
Kommentar: Der Amtsschimmel frisst keinen Aufwuchs unter Streuobst
Zum 15. August endete der Pflegeverbotszeitraum auf Brachflächen für das Jahr 2023. Nach Paragraf 17 der GAP-KondVO wird Streuobst ohne Wiesennutzung als Brache eingestuft und darf deshalb vom 1. April bis einschließlich 15. August nicht gemäht oder gemulcht werden.
Architektur macht Gäste
Am vergangenen Dienstag wurden vom Verein Bauwerk Schwarzwald 95 herausragende Beispiele für Schwarzwälder Baukultur in Lahr ausgezeichnet. Auch das Haus der Bauern des BLHV in Freiburg ist dabei.