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Obstklau

Sobald die ersten Früchte auf den Feldern reif sind, werden vielerorts Personen beobachtet die ungefragt Obst und Gemüse ernten. Der Volksmund bezeichnet dies gerne verharmlosend als Mundraub. Tatsächlich handelt es sich hierbei um Diebstahl und damit um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, erklärt der BLHV.