Mit Kanonen auf Spatzen
Kein landwirtschaftlicher Betrieb möchte zum Corona-Hotspot werden.
Neue Regeln für die Durchreise von Saisonarbeitskräften aus Risikoländern durch Ungarn und Österreich
Ungarn: Ausländische Staatsangehörige können weiter durch Ungarn durchreisen, wenn sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen und bei der Untersuchung kein Verdacht auf eine Infektion mit…
Corona-Verordnung Saisonarbeit in Kraft getreten
Die Corona-Verordnung Saisonarbeit des Landes Baden-Württemberg vom 11.09.2020 orientiert sich an der bestehenden Corona-Verordnung Schlachtbetriebe.
Kostenfreie Coronatests für Saisonarbeitskräfte bis 15.09.2020 – Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Bis zum 15.09.2020 haben alle ausländischen Saisonarbeitskräfte Anspruch auf einen Coronatest sowie einen Wiederholungstest nach der SARS-CoV-2SARSCoV2IfTestAnsprV, sofern der erste Test binnen drei Tagen nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen wird.
Vorveröffentlichung der Arbeitsschutzregel
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat gestern die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben.
In Rumänien sind 7 Kreise Risikogebiet, Folge: Test- und Meldepflicht
Seit dem 8. August 2020 muss sich nun jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, innerhalb von 72 Stunden auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen oder ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.
Anspruch auf kostenfreie Testungen
– auch für SAK – für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Aktuelle Transitregeln für Einreise von SAK aus Rumänien
Transit durch Ungarn für SAK aus Rumänien verschärft, aber möglich
Keine Quarantänepflicht für zurückkehrende rumänische Saisonkräfte.
Die derzeit kursierenden Behauptungen, dass sich rumänische Saisonkräfte nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in Rumänien wieder für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen, haben sich bislang nicht bewahrheitet.
Infos zur Einreise von Saisonarbeitskräften
Saisonarbeitskräften aus EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten ist ab dem 16. Juni 2020 wieder eine Einreise auf dem Luft- und Landweg gestattet, eine vorherige Anmeldung bei der Bundespolizei ist nicht mehr erforderlich.