Die anstehende Entscheidung der Mindestlohnkommission über eine mögliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2026 bereitet der südbadischen Landwirtschaft große Sorgen. Besonders für arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe – etwa im Obst-, Gemüse- oder Weinbau – würde ein solcher Schritt zu einem massiven wirtschaftlichen Einschnitt führen.
Wirtschaftlicher Druck wächst – Anbauflächen schrumpfen
„Ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro ist für viele bäuerliche Betriebe in Südbaden nicht mehr tragbar“, warnt Bernhard Bolkart, Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV). In Sonderkulturen wie Erdbeeren, Spargel oder Tafelobst machen die Löhne bis zu 60 % der Produktionskosten aus. „Steigen diese Kosten weiter, können sie nicht einfach an die Verbraucher weitergegeben werden – dafür ist der internationale Preisdruck durch billige Importware zu hoch“, so Bolkart. Die Folge: Die Produktionskosten steigen, die Verkaufspreise bleiben – der wirtschaftliche Spielraum schrumpft. Bereits jetzt hinterlässt der Kostendruck Spuren: Seit Einführung des Mindest-lohns im Jahr 2015 ist die deutsche Erdbeerproduktion um fast 30 % zurückgegangen, die Anbauflä-che sogar um 31 %. In Baden-Württemberg sank die Freiland-Gemüsefläche seit 2016 um über 14 % – besonders betroffen sind Salate, Spargel und Kohlarten.
Regionale Versorgung leidet
Die Zahlen zeigen: Die heimische Produktion steht unter Druck – mit Folgen für die Versorgung. In Baden-Württemberg liegt der Selbstversorgungsgrad bei Obst bei lediglich 35 %, bei Gemüse sogar nur bei 22 %. „Wenn regionale Betriebe aufgeben, gefährdet das nicht nur die Versorgung mit fri-schen Lebensmitteln, sondern auch Arbeitsplätze, bäuerliche Existenzen und die Pflege der Kultur-landschaft“, warnt Bolkart. „Wer Ernährungssicherheit ernst nimmt, darf die Landwirtschaft nicht weiter unter steigende Kosten setzen.“
BLHV fordert politische Gegenmaßnahmen
Der BLHV fordert daher gezielte politische Maßnahmen, um den Strukturbruch in der Sonderkultur-region Südbaden aufzuhalten. Dazu gehören branchenspezifische Ausnahmeregelungen beim Min-destlohn. Gleichzeitig müssen steigende Kosten durch geeignete Fördermaßnahmen, Steuererleich-terungen und Bürokratieabbau abgefedert werden. Darüber hinaus fordert der Verband eine konse-quente Regulierung von Importprodukten, die unter deutlich niedrigeren Sozial- und Umweltstan-dards erzeugt wurden.
„Es geht nicht darum, faire Löhne in Frage zu stellen – es geht darum, wie sie in einer Branche, die im internationalen Wettbewerb steht, tragfähig gestaltet werden können“, so Bolkart. „Ein pauschaler Mindestlohn von 15 Euro ohne branchenspezifische Differenzierung und Ausgleichsbegleitung würde den Strukturwandel drastisch beschleunigen – mit weitreichenden Folgen für Betriebe, Verbraucher und die gesamte Region.“
Die anstehende Entscheidung der Mindestlohnkommission über eine mögliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2026 bereitet der südbadischen Landwirtschaft große Sorgen. Besonders für arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe – etwa im Obst-, Gemüse- oder Weinbau – würde ein solcher Schritt zu einem massiven wirtschaftlichen Einschnitt führen.
Wirtschaftlicher Druck wächst – Anbauflächen schrumpfen
„Ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro ist für viele bäuerliche Betriebe in Südbaden nicht mehr tragbar“, warnt Bernhard Bolkart, Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV). In Sonderkulturen wie Erdbeeren, Spargel oder Tafelobst machen die Löhne bis zu 60 % der Produktionskosten aus. „Steigen diese Kosten weiter, können sie nicht einfach an die Verbraucher weitergegeben werden – dafür ist der internationale Preisdruck durch billige Importware zu hoch“, so Bolkart. Die Folge: Die Produktionskosten steigen, die Verkaufspreise bleiben – der wirtschaftliche Spielraum schrumpft. Bereits jetzt hinterlässt der Kostendruck Spuren: Seit Einführung des Mindest-lohns im Jahr 2015 ist die deutsche Erdbeerproduktion um fast 30 % zurückgegangen, die Anbauflä-che sogar um 31 %. In Baden-Württemberg sank die Freiland-Gemüsefläche seit 2016 um über 14 % – besonders betroffen sind Salate, Spargel und Kohlarten.
Regionale Versorgung leidet
Die Zahlen zeigen: Die heimische Produktion steht unter Druck – mit Folgen für die Versorgung. In Baden-Württemberg liegt der Selbstversorgungsgrad bei Obst bei lediglich 35 %, bei Gemüse sogar nur bei 22 %. „Wenn regionale Betriebe aufgeben, gefährdet das nicht nur die Versorgung mit fri-schen Lebensmitteln, sondern auch Arbeitsplätze, bäuerliche Existenzen und die Pflege der Kultur-landschaft“, warnt Bolkart. „Wer Ernährungssicherheit ernst nimmt, darf die Landwirtschaft nicht weiter unter steigende Kosten setzen.“
BLHV fordert politische Gegenmaßnahmen
Der BLHV fordert daher gezielte politische Maßnahmen, um den Strukturbruch in der Sonderkultur-region Südbaden aufzuhalten. Dazu gehören branchenspezifische Ausnahmeregelungen beim Min-destlohn. Gleichzeitig müssen steigende Kosten durch geeignete Fördermaßnahmen, Steuererleich-terungen und Bürokratieabbau abgefedert werden. Darüber hinaus fordert der Verband eine konse-quente Regulierung von Importprodukten, die unter deutlich niedrigeren Sozial- und Umweltstan-dards erzeugt wurden.
„Es geht nicht darum, faire Löhne in Frage zu stellen – es geht darum, wie sie in einer Branche, die im internationalen Wettbewerb steht, tragfähig gestaltet werden können“, so Bolkart. „Ein pauschaler Mindestlohn von 15 Euro ohne branchenspezifische Differenzierung und Ausgleichsbegleitung würde den Strukturwandel drastisch beschleunigen – mit weitreichenden Folgen für Betriebe, Verbraucher und die gesamte Region.“