Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) begrüßt die heute vorgestellten Ergebnisse eines Rechtsgutachtens im Rahmen der Pressekonferenz des Deutschen Bauernverbandes ausdrücklich und appelliert an die Politik, die bestehenden rechtlichen Spielräume jetzt zu nutzen.
„Das Gutachten zeigt klar: Ausnahmen vom Mindestlohn für die Landwirtschaft sind rechtlich möglich und in unserer Situation auch dringend notwendig. Gerade in unseren Sonderkulturregionen stehen viele Betriebe unter enormem Druck. Wenn die Politik hier nicht handelt, riskieren wir weitere Betriebsaufgaben und einen Rückgang der heimischen Produktion, mit Folgen für die Versorgungssicherheit. Der Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass Betriebe aufgeben müssen und Arbeitsplätze verloren gehen. Er wurde eingeführt, um Lohndumping zu verhindern, nicht, um sozialpolitische Aufgaben zu übernehmen. Hier braucht es differenzierte Lösungen. Wir werden uns daher weiterhin mit Nachdruck für praktikable Ausnahmeregelungen einsetzen und erwarten zugleich spürbare Entlastungen bei Bürokratie sowie Vereinfachungen bei der Saisonbeschäftigung“, so BLHV-Präsident Bernhard Bolkart.
Das vom Gesamtverband der Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände in Auftrag gegebene Gutachten des Tübinger Arbeitsrechtlers Professor Christian Picker kommt zu dem Ergebnis, dass branchenspezifische Ausnahmen vom Mindestlohn in der Landwirtschaft verfassungsrechtlich zulässig und gesetzlich umsetzbar sind. Damit wird eine zentrale Forderung des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände bestätigt, die bislang häufig mit Verweis auf rechtliche Bedenken zurückgewiesen wurde. Insbesondere die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit sowie die Bedeutung der Ernährungssicherheit sprechen laut Gutachten für Ausnahmeregelungen.
Für Baden-Württemberg und seine stark durch Sonderkulturen geprägten Regionen ist das von besonderer Relevanz: In arbeitsintensiven Bereichen wie Obst- und Gemüsebau machen Lohnkosten oft mehr als 60 Prozent der Produktionskosten aus.
Der BLHV sieht sich durch das Gutachten in seiner bisherigen Argumentation bestätigt und fordert die Politik auf, die bestehenden rechtlichen Spielräume nun zu nutzen.
Mehr Informationen zum Rechtsgutachten finden Sie in der Pressemeldung des Deutschen Bauernverbandes: Deutscher Bauernverband e.V. – Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig
Hintergrundinformationen zu den Sonderkulturen in Baden‑Württemberg:
In Baden‑Württemberg gibt es rund 7.580 Betriebe, die Gartenbauerzeugnisse produzieren (Stand 2023). Die sogenannten Sonderkulturen nehmen dabei nur 3,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein, was etwa 49.000 Hektar entspricht. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Flächengröße von rund 6,5 Hektar pro Betrieb. Es handelt sich überwiegend um kleine, familiengeführte Betriebe, die stark auf Handarbeit angewiesen sind und deren Produktion besonders arbeitsintensiv ist.
Hintergrundinformationen zum Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Baden-Württemberg und Südbaden:
Beim Obst liegt der Selbstversorgungsgrad im Land insgesamt bei knapp 20 %, während er in Südbaden durch den intensiveren regionalen Obstanbau deutlich höher bei rund 70 % liegt. Der Selbstversorgungsgrad an Gemüse in Baden-Württemberg beträgt etwa 20 %, in Südbaden liegt er mit ca. 18% sogar noch darunter.
Quellen:
Land der Sonderkulturen: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Agrarstrukturerhebung 2023 – Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt weiter – Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
LEL Schwäbisch-Gmünd (Stand 2021/22)
Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) begrüßt die heute vorgestellten Ergebnisse eines Rechtsgutachtens im Rahmen der Pressekonferenz des Deutschen Bauernverbandes ausdrücklich und appelliert an die Politik, die bestehenden rechtlichen Spielräume jetzt zu nutzen.
„Das Gutachten zeigt klar: Ausnahmen vom Mindestlohn für die Landwirtschaft sind rechtlich möglich und in unserer Situation auch dringend notwendig. Gerade in unseren Sonderkulturregionen stehen viele Betriebe unter enormem Druck. Wenn die Politik hier nicht handelt, riskieren wir weitere Betriebsaufgaben und einen Rückgang der heimischen Produktion, mit Folgen für die Versorgungssicherheit. Der Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass Betriebe aufgeben müssen und Arbeitsplätze verloren gehen. Er wurde eingeführt, um Lohndumping zu verhindern, nicht, um sozialpolitische Aufgaben zu übernehmen. Hier braucht es differenzierte Lösungen. Wir werden uns daher weiterhin mit Nachdruck für praktikable Ausnahmeregelungen einsetzen und erwarten zugleich spürbare Entlastungen bei Bürokratie sowie Vereinfachungen bei der Saisonbeschäftigung“, so BLHV-Präsident Bernhard Bolkart.
Das vom Gesamtverband der Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände in Auftrag gegebene Gutachten des Tübinger Arbeitsrechtlers Professor Christian Picker kommt zu dem Ergebnis, dass branchenspezifische Ausnahmen vom Mindestlohn in der Landwirtschaft verfassungsrechtlich zulässig und gesetzlich umsetzbar sind. Damit wird eine zentrale Forderung des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände bestätigt, die bislang häufig mit Verweis auf rechtliche Bedenken zurückgewiesen wurde. Insbesondere die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit sowie die Bedeutung der Ernährungssicherheit sprechen laut Gutachten für Ausnahmeregelungen.
Für Baden-Württemberg und seine stark durch Sonderkulturen geprägten Regionen ist das von besonderer Relevanz: In arbeitsintensiven Bereichen wie Obst- und Gemüsebau machen Lohnkosten oft mehr als 60 Prozent der Produktionskosten aus.
Der BLHV sieht sich durch das Gutachten in seiner bisherigen Argumentation bestätigt und fordert die Politik auf, die bestehenden rechtlichen Spielräume nun zu nutzen.
Mehr Informationen zum Rechtsgutachten finden Sie in der Pressemeldung des Deutschen Bauernverbandes: Deutscher Bauernverband e.V. – Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig
Hintergrundinformationen zu den Sonderkulturen in Baden‑Württemberg:
In Baden‑Württemberg gibt es rund 7.580 Betriebe, die Gartenbauerzeugnisse produzieren (Stand 2023). Die sogenannten Sonderkulturen nehmen dabei nur 3,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein, was etwa 49.000 Hektar entspricht. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Flächengröße von rund 6,5 Hektar pro Betrieb. Es handelt sich überwiegend um kleine, familiengeführte Betriebe, die stark auf Handarbeit angewiesen sind und deren Produktion besonders arbeitsintensiv ist.
Hintergrundinformationen zum Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Baden-Württemberg und Südbaden:
Beim Obst liegt der Selbstversorgungsgrad im Land insgesamt bei knapp 20 %, während er in Südbaden durch den intensiveren regionalen Obstanbau deutlich höher bei rund 70 % liegt. Der Selbstversorgungsgrad an Gemüse in Baden-Württemberg beträgt etwa 20 %, in Südbaden liegt er mit ca. 18% sogar noch darunter.
Quellen:
Land der Sonderkulturen: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Agrarstrukturerhebung 2023 – Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt weiter – Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
LEL Schwäbisch-Gmünd (Stand 2021/22)