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Achtung Abmahnung! Gefahren für Betriebe auf Instagram und TikTok

Push-Nachrichten vom BLHV

Auch landwirtschaftliche Betriebe sehen sich in letzter Zeit vermehrt mit Abmahnungen wegen ihrer online-Aktivitäten konfrontiert. Schnell mal die Ferienwohnung oder das nächste Weinverkostungsevent mit einem kurzen Post auf Instagram oder TikTok in Szene gesetzt und plötzlich hagelt es deshalb eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Warum?

Oft ist es vor allem ein Musikstück oder auch ein Bild oder Video, das in dem Werbe-Beitrag – wenn auch nur wenige Sekunden – urheberrechtlich unerlaubt kommerziell verwendet worden ist. Denn Achtung: Die in den Datenbanken der Plattformen oder bei Drittanbietern verfügbaren Materialien dürfen meist nur für eine rein private Nutzung lizenzfrei benutzt werden. Die GEMA informiert auf ihrer Website, dass man nur als Privatperson z.B. Instagrams Musikbibliothek für Storys, Reels oder Videos bedenkenlos nutzen darf, jede nicht-private, unternehmerische Nutzung ist dagegen nicht erlaubt, auch wenn hierfür ein privater Account genutzt wird.

Es gibt Anwaltskanzleien, die sich im Auftrag der Rechteinhaber auf die Ermittlung  von Verstößen und Massenabmahnungen spezialisiert haben. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz in Höhe einer Lizenzgebühr und die Anwaltskosten zu bezahlen – es werden dann Summen von ca. 3.500 Euro und mehr eingefordert. Es empfehlt sich daher, vorher unbedingt darauf zu achten, dass die Materialien lizenzgebührenfrei verwendet werden dürfen. Instagram sperrt vorbeugend für Unternehmens-Accounts einen Großteil seiner verfügbaren regulären Songs, bei denen dies nicht der Fall ist. Die „Meta Sound Collection“ ist hier die kostenlose, rechtssichere Option. Aber Achtung: Die „Meta Sound Collection“ gilt nur auf den Konzern-Plattformen Instagram und Facebook. Für andere wie LinkedIn, TikTok etc. braucht es eine Lizenz von einem Anbieter wie zum Beispiel Epidemic Sound, Musicfox oder abokostenfrei von Pixabay Music. Auch TikTok hat mittlerweile eine „Commercial Music Library“ im Angebot.

Ist man leider berechtigterweise abgemahnt worden, so ist der Verhandlungsspielraum meist recht gering. Den Umfang der geforderten Unterlassungserklärung und die Höhe der verlangten Lizenzgebühr sollte man allerdings auf jeden  Fall von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen, da diese unzulässig überhöht sein können. Hierzu gibt es bundesweit aktive Online-Kanzleien von Anwälten, welche die Abmahner-Szene kennen und die sich auf die Abmahnungsabwehr und präventive Kontrolle von Inhalten und Homepages auf Abmahnsicherheit spezialisiert haben. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Katja Kuplich, LBV, katja.kuplich@lbv-bw.de und Otmar König, BLHV, otmar.koenig@blhv.de.