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Dürrehilfen für Landwirte in BW: Was ist bereits nutzbar, was folgt?

Die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierende Futterknappheit setzen viele landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg unter Druck. Bund und Land haben verschiedene Unterstützungsmaßnahmen beschlossen oder angekündigt.

Bereits jetzt nutzbar

Liquiditätsprogramm 1 der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Das bestehende Liquiditätsprogramm wurde vom Bund um 300 Mio. Euro auf insgesamt 500 Mio. Euro aufgestockt.

Was wird gefördert?

  • zinsgünstige Liquiditätsdarlehen
  • schnelle und unbürokratische Beantragung
  • kein Nachweis einer Notlage erforderlich
  • keine Zweckbindung der Mittel

Weitere Informationen

Steuerliche Erleichterungen

Für von Trockenheit betroffene Betriebe bestehen bereits verschiedene steuerliche Entlastungsmöglichkeiten.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • weitere steuerliche Erleichterungen nach Maßgabe der Finanzverwaltung

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Stundung von SVLFG-Beiträgen

Betriebe können bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter bestimmten Voraussetzungen die Stundung von Beiträgen beantragen.

Weitere Informationen

Stundungen bei Rentenbankdarlehen

Betroffene Betriebe können Tilgungsaussetzungen bei bestehenden Rentenbankdarlehen prüfen lassen

Weitere Informationen

Freigabe von Stilllegungsflächen

Zur Sicherung der Futterversorgung können Stilllegungsflächen unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden.

Insbesondere:

  • Nutzung von ÖR1a-Flächen ab 1. September durch Beweidung mit Schafen und Ziegen
  • Nutzung von ÖR1d-Flächen ab 1. September durch Beweidung und Schnittnutzung
  • weitergehende Futternutzung nach Abmeldung der betroffenen Öko-Regelung bis spätestens 30. September möglich

siehe auch hier

Erleichterungen bei FAKT II

Flächen der Maßnahme FAKT II E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ können bis zum 30. September abgemeldet werden.

Dadurch können:

  • Futtermischungen ausgesät werden
  • Aufwüchse als Futter genutzt werden
  • Futtermengen an andere Betriebe abgegeben werden

Ökobetriebe: Zukauf konventioneller Futtermittel

Das Land Baden-Württemberg hat bereits am 7. August 2026 den Katastrophenfall im Sinne des europäischen Ökorechts festgestellt.

Dadurch können Ökobetriebe:

  • konventionelles Grünlandfutter
  • konventionelles Ackerfutter

zukaufen.

Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde notwendig.

Mehr Infos hier.

Beschlossen, aber noch nicht beantragbar

Futtermittelhilfe des Landes Baden-Württemberg

Das Land stellt bis zu 5 Mio. Euro für einen finanziellen Teilausgleich bereit.

Gefördert werden sollen:

  • notwendige Zukäufe von Grundfutter
  • Transportkosten für Grundfutter

Voraussetzung:

  • dürrebedingter Verlust von mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung des Betriebes

Aktueller Stand:
Die Mittel sind politisch beschlossen. Das Antragsverfahren wird derzeit vorbereitet und soll möglichst unbürokratisch ausgestaltet werden.

Liquiditätsprogramm 2 des Bundes

Das BMLEH arbeitet gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium an einem zweiten Liquiditätsprogramm.

Geplant sind:

  • nochmals verbesserte Zinskonditionen
  • längere Laufzeiten
  • schnelle und unbürokratische Umsetzung

Aktueller Stand:
Angekündigt, aber noch nicht gestartet.

EU-Düngemittelhilfe (60 Mio. Euro)

Die Mittel aus der EU-Agrarreserve sollen als Hektarprämie an Betriebe ausgezahlt werden, die besonders von gestiegenen Dünger- und Dieselkosten betroffen sind.

Aktueller Stand:
Beschlossen, Auszahlungsverfahren wird vorbereitet.

In Abstimmung bzw. in Vorbereitung

Diese Maßnahmen sollen die Landwirtschaft langfristig widerstandsfähiger machen. Ein konkretes Förderverfahren existiert bislang noch nicht.

Risikoausgleichsrücklage

Der Bund setzt sich für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ein.

Ziel:

  • steuerfreies Ansparen in guten Jahren
  • finanzielle Absicherung in Krisenjahren

Verlängerung der Gewinnglättung

Das BMLEH strebt eine Fortführung der Gewinnglättung über 2028 hinaus an.

Ziel: bessere steuerliche Abfederung stark schwankender Einkommen.

Förderung von Mehrgefahrenversicherungen

Geplant ist eine Förderung von Versicherungen gegen:

  • Dürre
  • Frost
  • Starkregen
  • weitere Wetterextreme

Die Umsetzung soll über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erfolgen.

Waldhilfen des Bundes

Der Bund möchte vorhandene Mittel von bis zu 100 Mio. Euro für Waldumbau und Waldschutz vollständig mobilisieren.

Ziel:

  • klimaresiliente Wälder
  • bessere Prävention gegen Trockenheit und Waldbrand

Pressemitteilungen:

BMLEH – Pressemitteilungen – Krise von nationaler Tragweite in Land- und Forstwirtschaft – Erntezahlen allein bilden Gesamtlage nicht ab

Min_zu_-Trockenheit-Futterknappheit.pdf

Höhere Gewalt rechtzeitig melden

Die anhaltende Trockenheit stellt landwirtschaftliche Betriebe in Südbaden vor erhebliche Herausforderungen. Können Förderauflagen aufgrund der außergewöhnlichen Witterungsbedingungen nicht eingehalten werden, sollte geprüft werden, ob ein Fall von Höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen vorliegt. Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände sind der Bewilligungsstelle von der begünstigten Person innerhalb von 15 Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem sie hierzu in der Lage ist, mitzuteilen und nachzuweisen.

Das betrifft insbesondere Betriebe, die im Gemeinsamen Antrag (GA) Die FAKT-Maßnahme E 1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ angegeben haben. Oft konnten vorgeschriebene Bewirtschaftungsmaßnahmen infolge langanhaltender Trockenheit nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden. Ebenso konnte bei vielen die vorgeschriebene Begrünung oder Bodenbedeckung trotz ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nicht erreicht werden. Wenn aufgrund fehlender Bodenfeuchte nicht ausgesät werden konnte oder wenn Zwischenfrüchte ordnungsgemäß ausgesät wurden, aufgrund der Dürre aber nicht aufgelaufen sind, frühzeitig vertrocknen oder nur ein Teil der Zwischenfrüchte anwachsen, dann gilt es bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde einen Fall von höherer Gewalt anzuzeigen.

Auch bei Weideauflagen können Probleme entstehen: hier sollte eine Meldung wegen Höherer Gewalt ebenfalls geprüft werden, in jedem Fall im Weidetagebuch jedoch das Wetter vermerkt werden.

Wichtig: Wer Auflagen aufgrund der Dürre nicht erfüllen kann, sollte den Sachverhalt unverzüglich bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) anzeigen und einen Antrag auf Anerkennung höherer Gewalt stellen. Wurde die Höhere Gewalt anerkannt beziehungsweise fristgerecht angezeigt, löst der Rücktritt von mehrjährigen Maßnahmen keine Rückforderungen aus. 

Patrik Heizmann

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HIER gibt’s einen Überblick über die politischen Aktivitäten des BLHV, zentrale Forderungen und Gespräche mit Entscheidungsträgern sowie über die wichtigsten Entwicklungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der Dürre.

Hier gibt’s eine Auflistung von Futtermittelbörsen.