Die Lage auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Südbaden spitzt sich zu. Hitze und anhaltende Trockenheit führen bereits jetzt zu erheblichen Ertragseinbußen, ausbleibendem Grünlandaufwuchs und wachsender Futterknappheit. Gleichzeitig geraten zahlreiche Betriebe durch sinkende Erzeugerpreise und steigende Kosten wirtschaftlich unter Druck.
Der Vorstand des BLHV hat deshalb ein Forderungspapier an die Politik verabschiedet und stellt Unterstützungsangebote für seine Mitglieder bereit.
Forderungen des BLHV-Vorstandes
Verwaltungsverfahren für Dürrehilfe unverzüglich in Kraft setzen.
Zinslose Überbrückungskredite und weitere Liquiditätshilfen für betroffen Betriebe bereitstellen.
Transportkostenbeihilfe für Futtermittel und bei Bedarf Transportkapazitäten der Bundeswehr zur Verfügung stellen.
Tankrabatt wieder einführen, CO₂-Bepreisung aussetzen und alle landwirtschaftlichen Transporte von der LKW-Maut befreien.
Keine Kürzungen oder Rückforderungen bei FAKT und ÖR4, wenn aufgrund der Trockenheit ein vorzeitiger Weideabtrieb erforderlich wird und der Mindestviehbesatz nicht eingehalten werden kann; Fördermittel müssen verlässlich ausgezahlt werden.
Förderrechtliche Sanktionen im Rahmen von FAKT ausschließen und Ausnahmen ermöglichen, wenn Flächen zur Sicherung der Futterversorgung genutzt werden (z. B. FAKT E1.1).
ÖR1-Flächen (Stilllegung) ohne Umcodierung für die Futternutzung freigeben.
Die Wasserversorgung der Landwirtschaft sicherstellen: Die Eigenwasserversorgung landwirtschaftlicher Betriebe muss durch die Ertüchtigung bestehender und die Erschließung neuer Quellfassungen gesichert werden. Zudem sollen Bewässerungskosten im Zweitfruchtanbau gezielt gefördert werden.
Die Düngebeihilfe auf 180 Millionen Euro aufstocken.
Die steuerfreie Risikorücklage für landwirtschaftliche Betriebe endlich einführen.
Die Selbstverpflichtungen des Lebensmitteleinzelhandels aus dem Strategiedialog Landwirtschaft Baden-Württemberg konsequent einfordern und umsetzen.
Hilfreiche Informationen für betroffene Betriebe
Futtermittelbörse des Baden-Württembergischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts
Um Betriebe bei der Suche nach Futter oder bei der Vermittlung verfügbarer Bestände zu unterstützen, bietet das Baden-Württembergische Landwirtschaftliche Wochenblatt seinen Abonnentinnen und Abonnenten ab sofort einen besonderen Service an.
Über den Marktplatz des Wochenblatts können Futtermittelgesuche und Futtermittelangebote einmalig kostenlos veröffentlicht werden. Ziel ist es, Anbieter und Suchende unkompliziert zusammenzubringen und die bestehende Kleinanzeigenplattform für den Austausch innerhalb der Landwirtschaft zu nutzen.
Auf der Agrarbörse werden Heu, Stroh und andere Futtermittel angeboten und gesucht. Betriebe können bei Futterbedarf auch kostenlos eigene Gesuche einstellen.
Über den BLHV-Messenger informieren wir zeitnah über politische Entwicklungen, Unterstützungsangebote und wichtige Informationen zur aktuellen Situation. Wer noch nicht angemeldet ist, kann sich hier registrieren: https://whatsapp.com/channel/0029VaNkzUgJf05iJ1dnbA2n
Trockenheit im laufe der Jahre
Auf dem Klimaatlas können Sie die Niederschlagmengen der verschiedenen Jahre sehen: Klimaatlas BW
Zu bemerken ist, dass das Grün keineswegs Niederschlag bedeutet sondern mit Hellgrün 0,00mm Niederschlag gemeint ist.
Dürre 2026: Ausnahmegenehmigung für konventionelles Raufutter im Ökolandbau möglich
Die anhaltende Trockenheit hat in vielen Regionen Baden-Württembergs zu erheblichen Ertragseinbußen beim ökologischen Rau- und Feldfutter geführt. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) hat deshalb am 7. August 2026 offiziell einen Katastrophenfall nach den EU-Öko-Vorschriften anerkannt.
Für Ökobetriebe mit Raufutterfressern eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen eine befristete Genehmigung zum Einsatz von nichtökologischem beziehungsweise nichtbiologischem Rau- oder Feldfutter zu beantragen. Voraussetzung ist, dass zuvor geprüft wurde, ob ausreichend ökologisches Futter zugekauft werden kann.
Die Regelung richtet sich ausschließlich an Betriebe mit Raufutterfressern wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde. Der Antrag ist zunächst bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle einzureichen. Diese prüft den Antrag und nimmt insbesondere zur Verfügbarkeit von ökologischem Futter Stellung. Anschließend wird der Antrag zur Entscheidung an die zuständige Behörde des Landes weitergeleitet.
Betroffene Betriebe sollten sich frühzeitig mit ihrer Kontrollstelle in Verbindung setzen, wenn aufgrund der Dürre Futtermangel droht.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Betriebe über ihre Kontrollstelle oder die zuständigen Fachbehörden und Anbauverbände!
Weitere Hinweise: Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter. Der Antragsteller wird im Rahmen der Genehmigung zusätzlich auf folgende Punkte hingewiesen, die über diese Genehmigung ggf. zu beachten sind:
Ggf. ist ein zusätzlicher Antrag beim Öko-/Bio-Verband notwendig. Es wird empfohlenen zu prüfen, ob zusätzlich ein eigener Antrag beim zuständigen Öko-/ Bio-Verband gestellt werden muss. Eine Rücksprache hierzu mit dem Verband wird empfohlen
Rücksprache mit Abnehmer/Molkerei Ggf. ist eine Rücksprache mit dem Abnehmer bzw. der Molkerei erforderlich. Durch den Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter besteht das Risiko, dass das erzeugte Produkt (in der Regel Milch) vom Abnehmer nicht als Bio-Ware abgenommen wird. Wichtig: Die rechtzeitige Klärung mit dem Öko-/Bio-Verband sowie mit dem Abnehmer/der Molkerei liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Fehlt diese Abstimmung, besteht das Risiko, dass die Milch bzw. das Produkt trotz erteilter Ausnahmegenehmigung nach EU-Öko-VO nicht abgenommen werden könnte.
Die Lage auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Südbaden spitzt sich zu. Hitze und anhaltende Trockenheit führen bereits jetzt zu erheblichen Ertragseinbußen, ausbleibendem Grünlandaufwuchs und wachsender Futterknappheit. Gleichzeitig geraten zahlreiche Betriebe durch sinkende Erzeugerpreise und steigende Kosten wirtschaftlich unter Druck.
Der Vorstand des BLHV hat deshalb ein Forderungspapier an die Politik verabschiedet und stellt Unterstützungsangebote für seine Mitglieder bereit.
Forderungen des BLHV-Vorstandes
Hilfreiche Informationen für betroffene Betriebe
Futtermittelbörse des Baden-Württembergischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts
Um Betriebe bei der Suche nach Futter oder bei der Vermittlung verfügbarer Bestände zu unterstützen, bietet das Baden-Württembergische Landwirtschaftliche Wochenblatt seinen Abonnentinnen und Abonnenten ab sofort einen besonderen Service an.
Über den Marktplatz des Wochenblatts können Futtermittelgesuche und Futtermittelangebote einmalig kostenlos veröffentlicht werden. Ziel ist es, Anbieter und Suchende unkompliziert zusammenzubringen und die bestehende Kleinanzeigenplattform für den Austausch innerhalb der Landwirtschaft zu nutzen.
Hier geht’s zur Futtermittelbörse
Futtermittelbörse der Maschinenringe Regional & Deutschlandweit
Über den Maschinenring finden Sie Futtermittelgesuche und -angebote Deutschlandweit: Futtermittelbörse Maschinenring
Außerdem vermitteln die lokalen Maschinenringe:
Maschinenring Schwarzwald-Baar e.V.
78166 Donaueschingen Raiffeisenstr. 28; +49 771 92999-70 (Hr. Limberger); info@mr-sbk.de
Maschinenring Tuttlingen-Stockach e.V.
78576 Emmingen-Liptingen, Rudolf-Diesel-Str. 10; +49 7465 9296770; info@mr-tut-sto.de
Maschinenring Ortenau e.V.
Bahnhofstraße 6, 777731 Willstätt-Legelshurst, www.mr-ortenau.de, 07825 939473 (Fr. Schenk)
Maschinenring Markgräferland e.V.
Häckselt nicht selbst, aber vermittelt an Lohnunternehmer. Ansprechpartner ist Geschäftsführer Burkhardt Steinebrunner: +491713637936
Maschinenring Kreis Konstanz e.V.;
78247 Hilzingen Hof Römersberg 1; +49 7731 7980501 info@mr-kn.de
Maschinen- und Betriebshilferring Kreis Waldshut e.V.;
79809 Weilheim Aispergweg 4; +49 7755 1455; info@mbr-waldshut.de
Maschinenring Breisgau GmbH
Hauptstrasse 33, 79312 Emmendingen-Kollmarsreute, info@mr-breisgau.de, +497641-920880
Futtermittelbörse Agrarbörse
Auf der Agrarbörse werden Heu, Stroh und andere Futtermittel angeboten und gesucht. Betriebe können bei Futterbedarf auch kostenlos eigene Gesuche einstellen.
Die aktuellen Heu-Angebote finden Sie hier:https://www.agrarboerse.eu/inserate/heu
Pressemitteilung:
Hier finden Sie die Pressemitteilung zur aktuellen Trockenheit in Südbaden.
Bleiben Sie auf dem Laufenden:
Über den BLHV-Messenger informieren wir zeitnah über politische Entwicklungen, Unterstützungsangebote und wichtige Informationen zur aktuellen Situation. Wer noch nicht angemeldet ist, kann sich hier registrieren: https://whatsapp.com/channel/0029VaNkzUgJf05iJ1dnbA2n
Trockenheit im laufe der Jahre
Auf dem Klimaatlas können Sie die Niederschlagmengen der verschiedenen Jahre sehen: Klimaatlas BW
Zu bemerken ist, dass das Grün keineswegs Niederschlag bedeutet sondern mit Hellgrün 0,00mm Niederschlag gemeint ist.
Dürre 2026: Ausnahmegenehmigung für konventionelles Raufutter im Ökolandbau möglich
Die anhaltende Trockenheit hat in vielen Regionen Baden-Württembergs zu erheblichen Ertragseinbußen beim ökologischen Rau- und Feldfutter geführt. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) hat deshalb am 7. August 2026 offiziell einen Katastrophenfall nach den EU-Öko-Vorschriften anerkannt.
Für Ökobetriebe mit Raufutterfressern eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen eine befristete Genehmigung zum Einsatz von nichtökologischem beziehungsweise nichtbiologischem Rau- oder Feldfutter zu beantragen. Voraussetzung ist, dass zuvor geprüft wurde, ob ausreichend ökologisches Futter zugekauft werden kann.
Die Regelung richtet sich ausschließlich an Betriebe mit Raufutterfressern wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde. Der Antrag ist zunächst bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle einzureichen. Diese prüft den Antrag und nimmt insbesondere zur Verfügbarkeit von ökologischem Futter Stellung. Anschließend wird der Antrag zur Entscheidung an die zuständige Behörde des Landes weitergeleitet.
Betroffene Betriebe sollten sich frühzeitig mit ihrer Kontrollstelle in Verbindung setzen, wenn aufgrund der Dürre Futtermangel droht.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Betriebe über ihre Kontrollstelle oder die zuständigen Fachbehörden und Anbauverbände!
Weitere Hinweise:
Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter. Der Antragsteller wird im Rahmen der Genehmigung zusätzlich auf folgende Punkte hingewiesen, die über diese Genehmigung ggf. zu beachten sind:
Es wird empfohlenen zu prüfen, ob zusätzlich ein eigener Antrag beim
zuständigen Öko-/ Bio-Verband gestellt werden muss. Eine Rücksprache hierzu
mit dem Verband wird empfohlen
Ggf. ist eine Rücksprache mit dem Abnehmer bzw. der Molkerei erforderlich.
Durch den Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter besteht das Risiko,
dass das erzeugte Produkt (in der Regel Milch) vom Abnehmer nicht als Bio-Ware
abgenommen wird.
Wichtig: Die rechtzeitige Klärung mit dem Öko-/Bio-Verband sowie mit dem
Abnehmer/der Molkerei liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Fehlt diese
Abstimmung, besteht das Risiko, dass die Milch bzw. das Produkt trotz erteilter
Ausnahmegenehmigung nach EU-Öko-VO nicht abgenommen werden könnte.
Quelle: RP Karlsruhe