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Dürre 2026: Ausnahmegenehmigung für konventionelles Raufutter im Ökolandbau möglich

Die anhaltende Trockenheit hat in vielen Regionen Baden-Württembergs zu erheblichen Ertragseinbußen beim ökologischen Rau- und Feldfutter geführt. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) hat deshalb am 7. August 2026 offiziell einen Katastrophenfall nach den EU-Öko-Vorschriften anerkannt.

Für Ökobetriebe mit Raufutterfressern eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen eine befristete Genehmigung zum Einsatz von nichtökologischem beziehungsweise nichtbiologischem Rau- oder Feldfutter zu beantragen. Voraussetzung ist, dass zuvor geprüft wurde, ob ausreichend ökologisches Futter zugekauft werden kann.

Die Regelung richtet sich ausschließlich an Betriebe mit Raufutterfressern wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde. Der Antrag ist zunächst bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle einzureichen. Diese prüft den Antrag und nimmt insbesondere zur Verfügbarkeit von ökologischem Futter Stellung. Anschließend wird der Antrag zur Entscheidung an die zuständige Behörde des Landes weitergeleitet.

Betroffene Betriebe sollten sich frühzeitig mit ihrer Kontrollstelle in Verbindung setzen, wenn aufgrund der Dürre Futtermangel droht.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Betriebe über ihre Kontrollstelle oder die zuständigen Fachbehörden und Anbauverbände!

Weitere Hinweise:
Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter. Der Antragsteller wird im Rahmen der Genehmigung zusätzlich auf folgende Punkte hingewiesen, die über diese Genehmigung ggf. zu beachten sind:

  1. Ggf. ist ein zusätzlicher Antrag beim Öko-/Bio-Verband notwendig.
    Es wird empfohlenen zu prüfen, ob zusätzlich ein eigener Antrag beim
    zuständigen Öko-/ Bio-Verband gestellt werden muss. Eine Rücksprache hierzu
    mit dem Verband wird empfohlen
  2. Rücksprache mit Abnehmer/Molkerei
    Ggf. ist eine Rücksprache mit dem Abnehmer bzw. der Molkerei erforderlich.
    Durch den Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter besteht das Risiko,
    dass das erzeugte Produkt (in der Regel Milch) vom Abnehmer nicht als Bio-Ware
    abgenommen wird.
    Wichtig: Die rechtzeitige Klärung mit dem Öko-/Bio-Verband sowie mit dem
    Abnehmer/der Molkerei liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Fehlt diese
    Abstimmung, besteht das Risiko, dass die Milch bzw. das Produkt trotz erteilter
    Ausnahmegenehmigung nach EU-Öko-VO nicht abgenommen werden könnte.

Quelle: RP Karlsruhe