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Auszahlung FAKT, Junglandwirteförderung und Ökoregelung Nr. 4

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW gibt bekannt, dass die Auszahlung der Gelder für FAKT, Junglandwirteförderung und der Ökoregelung Nr.4 Ende April / Anfang Mai und nicht wie ursprünglich geplant Ende März ausbezahlt werden. Die Zahlungen werden in mehreren Tranchen im zweiwöchigen Rhythmus erfolgen.
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/noch-ausstehende-bewilligungen-und-zahlungen-insbesondere-zum-fakt-erfolgen-zeitnah

Der BLHV kritisiert neben der verspäteten Auszahlung auch deren verspätete Kommunikation. Gerade im ersten Quartal eines Jahres haben die Betriebe hohe Ausgaben zu schultern. Landwirtinnen und Landwirte benötigen Planungssicherheit und die Entlohnung ihrer schon lange erbrachten Leistungen.