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In einem dringlichen Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann setzt sich BLHV-Präsident Bernhard Bolkart dafür ein, dass der Wolf aus dem strengen Schutzstatus der FFH-Richtlinie Anhang IV in Anhang V überführt wird.
Das Europäische Parlament habe dies in seiner Entschließung vom November vergangenen Jahres von der Kommission gefordert, um die Anhänge der Habitat-Richtlinie an den Erhaltungszustand des Wolfes anzupassen, erinnert Bolkart. „Wir können jedoch nicht verstehen, warum das Bundesumweltministeriun diese Forderung nicht aufgegriffen hat“, ergänzt der BLHV-Präsident.
Schnelles Handeln angemahnt
Bolkart mahnt ein schnelles Handeln an, nicht nur weil zuletzt immer mehr Rinder vom Wolf angegriffen wurden, sondern insbesondere, weil es bald zur Rudelbildung im Schwarzwald kommen könnte. Daher fordert der BLHV ähnliche Entnahmeregeln, wie sie bereits in der Schweiz umgesetzt werden: Hier sei die Entnahme von Wölfen auch nach Angriffen auf nicht ausreichend geschützte Nutztiere möglich, wenn sich die Weiden aufgrund von Topografie und Arbeitswirtschaft nicht in dem gewünschten Umfang schützen ließen, erklärt Bolkart in seinem Schreiben. Möglich machen würde dies der neue Schutzstatus, für den sich Kretschmann auf Bundesebene einsetzen solle.
Bolkart betont zudem, dass wiederholte Wolfsattacken dazu führen würden, dass die Beweidung geschützter Lebensräume nicht mehr von Landwirtinnen und Landwirten durchgeführt werde. Da ein Großteil dieser Flächen Gemeindeeigentum sei, müssten diese dann die Kosten für die Offenhaltung tragen. Diese wäre nur eine weitere finanzielle Belastung der kommunalen Kassen. Die Änderung des Schutzstatus würde demnach viele Probleme direkt beheben und weitere gar nicht erst aufkommen lassen.
Elsner