Gesetzliche Betretungsverbote sind zu beachten! Das Betretungsrecht gilt nur für den Zweck der Erholung. Hilfssheriffs, die meinen, Bauern kontrollieren zu müssen, haben kein Betretungsrecht. Das Betretungsrecht ist Naturschutzrecht für die freie Landschaft und im Landeswaldgesetz für den Wald näher geregelt.
Mehr Informationen können Sie hier herunterladen.

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Der BLHV informiert: Das freie Betretungsrecht und seine Grenzen

Gesetzliche Betretungsverbote sind zu beachten! Das Betretungsrecht gilt nur für den Zweck der Erholung. Hilfssheriffs, die meinen, Bauern kontrollieren zu müssen, haben kein Betretungsrecht. Das Betretungsrecht ist Naturschutzrecht für die freie Landschaft und im Landeswaldgesetz für den Wald näher geregelt.
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