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BLHV-Präsident Werner Räpple traf sich vergangene Woche in Berlin mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Michael Stübgen, CDU, um über Fragen der Berufsmäßigkeit bei Sozialversicherungsprüfungen zu sprechen. Räpple mahnte an, dass die rückwirkende Veranlagung und Forderung von Nachweisen bezüglich Hausmännern/Hausfrauen mit Augenmaß nach Zumutbarkeits- und Vertrauensschutzgesichtspunkten erfolgen sollte. Die Sonderkulturbetriebe sind aufgrund des Mindestlohns, Sozialversicherungspflichten und Produktionsvorgaben mit steigenden Kosten konfrontiert, bei unverändert niedrigen Preisen. Um ausreichend Saisonarbeiter sicherzustellen, hat die Bundesregierung Verhandlungen mit osteuropäischen Nicht-EU-Ländern, zum Beispiel der Ukraine, aufgenommen. Diese Staaten sind bislang aber wenig bereit, Abkommen abzuschließen, weil sie Abwanderungsbewegungen befürchten, so Stübgen.
Otmar König