Verbandsarbeit Forderungen

Eigenwasserversorger unterstützen

Der BLHV fordert eine zusätzliche Fördermaßnahme für Eigenwasserversorger. Die Förderung über das AFP komme nicht in Betracht.

Die große Trockenheit im vergangenen Jahr hatte weitreichende Folgen für die heimische Landwirtschaft. Auch Betriebe mit Eigenwasserversorgung hatten mit knappen Wasservorräten zu kämpfen und sollten sich auf künftige Trockenperioden besser einstellen können, meint der BLHV. Um den betroffenen Betrieben die Erschließung neuer Quellen, Wasserspeicher sowie die Wasseraufbereitung und den Anschluss an das Wasserleitungsnetz zu ermöglichen, fordert der Verband  vom Landwirtschaftsministerium, eine leicht zugängliche Fördermaßnahme für die Eigenwasserversorgung anzubieten. Das beschloss der BLHV-Vorstand in seiner jüngsten Sitzung. In einem Brief an Ministerialdirektorin Grit Puchan schilderte Präsident Werner Räpple die schwierige Situation der Bauernhöfe in den Mittelgebirgslagen, die nicht an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen sind. Viele gerieten in Wassernot und für Viehhaltung und Haushalte musste Wasser herantransportiert werden, so Räpple. Hinzu kommt, dass für Eigenwasserversorger erhebliche Gebühren für jährliche und umfangreiche Wasseruntersuchungen anfallen. Das und der erschwerte Zugang zur Dürrebeihilfe, die bei vielen Betrieben nicht ankam, machte Räpple in seinem Brief deutlich, verschlechtere die finanzielle Lage der Betriebe immens. Höfe mit Viehhaltung in Mittelgebirgen erfüllen jedoch wichtige Leistungen für den ländlichen Raum. Weshalb auch die Gesellschaft gefordert ist, die weitere Existenz dieser Höfe zu sichern, so die Position des BLHV. Eine Förderung von anstehenden Investitionen in die Eigenwasserversorgung ist darum dringend geboten. Das Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP) fördere Erschließungsmaßnahmen zwar mit 20 Prozent, aber dies komme bei den meisten der betroffenen Betriebe nicht an. In seinem Brief verweist Räpple darauf, dass die Förderung regelmäßig nicht in Betracht komme, weil Erschließungsmaßnahmen nur in Zusammenhang mit Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert werden. Darum regt der BLHV an, dass die Landesregierung eine leicht zugängliche Fördermaßnahme für die Eigenwasserversorgung mit dem Ziel der Landschaftspflege in einem Landesprogramm anbietet.

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