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Forderung: Kälber in der Region behalten

Der BLHV-Vorstand hat eine Position zur FAKT G7 Förderung verabschiedet. Über diese Förderung können Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von 35€ pro männlichem Milchviehkalb, das sie von der 7. Bis zur 12. Woche aufziehen, beantragen. Der Grundgedanke dieser Fördermaßnahme ist gut (weniger Kälbertransport, Kälber in der Region halten), allerdings ist die Vergütung zu niedrig angesetzt und der bürokratische Aufwand der Beantragung zu hoch. Der BLHV fordert daher ein Senken des bürokratischen Aufwands sowie eine höhere Fördersumme. Auch die Schwarzwaldmilch und die EZG Schwarzwald Bio-Weiderind unterstützen das Forderungspapier.

BLHV-Position: Kälber in der Region behalten

Die Kulturlandschaft des Schwarzwaldes ist geprägt von der Jahrhunderte langen Bewirtschaftung des Grünlandes. Das Wechselspiel aus Wald und Wiesen verleiht der Region ihren besonderen Charme und ist auch aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvoll. Auch heute finden sich noch viele rinderhaltendende Betriebe im Schwarzwald, der Viehbesatz ist jedoch in den letzten Jahrzehnten deutlich zurück gegangen. Für die Offenhaltung des Schwarzwaldes ist die Grünlandbewirtschaftung unbedingt notwendig. Besonders in Steillagen wird der Landschaftserhalt durch Wiederkäuer garantiert.

Die Rinderhaltung ist an anderen Standorten auf der Welt weniger arbeitsintensiv und daher ist die Erzeugung von Milch und Fleisch dort deutlich kostengünstiger. Deshalb benötigen die Landwirtinnen und Landwirte im Schwarzwald Ausgleichszahlungen, insbesondere da die Bewirtschafter viele andere wichtige Leistungen für die Gesellschaft erbringen (Offenhaltung, Biodiversität, Landschaftsbild etc.).

Die FAKT-Maßnahme G7 ist ein solcher Versuch der Unterstützung: 35€ pro Kalb können die Landwirtinnen und Landwirte dafür beantragen, dass sie männliche Kälber aus Baden-Württemberg ab der 7. bis zur mindestens 12. Lebenswoche auf ihrem Betrieb aufziehen. Nur Betriebe mit mindestens 10 Stallplätzen für Kälber sind förderfähig, wobei es noch weitere Kriterien zu erfüllen gilt.

Der Grundgedanke dieser Fördermaßnahme ist gut (weniger Kälbertransport, Kälber in der Region halten), allerdings ist die Vergütung viel zu niedrig angesetzt und der bürokratische Aufwand der Beantragung zu hoch. Allein die Zeit, die es kostet, ein separates Bestandsverzeichnis zu führen, den Antrag mit allen Formalien zusammenzustellen etc., stehen in keinem Verhältnis zum Förderbetrag. Auch dauert es Jahre, bis notwendig werdende Investitionen wie z.B. ein Gruppeniglu refinanziert werden können. Außerdem gibt es im Schwarzwald viele Betriebe, die weniger als 10 Stallplätze für Kälber im Alter bis zu 12 Wochen belegen können, gerade solche Betriebe müssen aber von der Förderung profitieren können. Die Forderung nach Außenklimakontakt muss ebenfalls im Lichte der Höhenlagen und entsprechend kalten Winter geprüft werden, denn nicht wenige Betriebe werden so systematisch ausgeschlossen.  

Der BLHV fordert daher:

  • Senken des bürokratischen Aufwands: beispielsweise die Tiere sind alle über Ohrmarken erkennbar und die Zugangs- und Abgangsdaten im Bestandsverzeichnis klar zu erkennen. Das gesonderte Bestandsverzeichnis für jede Bucht/Iglu ist daher überflüssige Bürokratie
  • Rückwirkende Auszahlung für alle Kälber, die nach HIT die Vorgaben erfüllt haben
  • Außenklimakontakt als Kriterium im Winter abschaffen
  • 10 Stallplätze-Grenze abschaffen
  • Erhöhung der Förderung auf 100€/Tier

Die Schwarzwaldmilch GmbH und die Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind unterstützen die BLHV-Position.