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Gemeinsamer Brief

Mehrere Verbände aus Agrarwirtschaft und Berufsstand Baden-Württembergs, darunter der BLHV, haben Landwirtschaftsminister Peter Hauk in einem Schreiben erneut auf gravierende Folgen einer Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober aufmerksam gemacht. 

Der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft, der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband, der Badische Weinbauverband, der Landesbauernverband in Baden-Württemberg, der Landesverband für Erwerbsobstbau, der Weinbauverband Württemberg und der BLHV haben den gemeinsamen Brief an Landwirtschaftsminister Peter Hauk verfasst. Es wird ein weiteres Mal darauf verwiesen, dass Baden-Württemberg von der Erhöhung des Mindestlohns aufgrund der vielen Sonderkulturbetriebe besonders stark betroffen ist. Die Kombination aus höheren Kosten für Energie und Düngemittel und der zweiten Mindestlohnsteigerung zum 1. Oktober 2022 könnte für viele, insbesondere kleine, Betriebe ohne Direktvermarktung das Aus bedeuten.

Erzeugerpreise müssten deutlich rauf

Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu erhalten, bedürfte einer massiven Erhöhung der Erzeugerpreise, da die Lohnkosten im handarbeitsintensiven Anbau von Ost, Gemüse und Wein über 50 Prozent der Produktionskosten ausmachen. „Wegen des starken Wettbewerbsdrucks durch Ware, die im europäischen und außereuropäischen Ausland zu deutlich geringeren Mindestlöhnen und Sozialstandards produziert wird, lassen sich höhere Erzeugerpreise am Markt aber kaum durchsetzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die Produktion ins Ausland abwandert“, schreiben die Verbände. Sie fordern einen Übergangszeitraum, der den Betrieben ausreichend Zeit für erforderliche Anpassungen, wie beispielsweise Änderung des Produktionsverfahrens oder Technisierung, lässt. Sie fordern den Minister auf, sich für eine Anhebung des Mindestlohns in mehreren Stufen, beginnend frühestens am 1. Januar 2023, einzusetzen. Nur so haben die Betriebe laut den Verbänden eine Chance, Maßnahmen zu planen und umzusetzen.

Außerdem fordern die Verbände eine befristete Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung. Aufgrund der Lage in der Ukraine wird die Verfügbarkeit von osteuropäischen Saisonarbeitskräften als unsicher eingeschätzt. Die Anhebung der Zeitgrenzen in den Jahren 2020 und 2021 auf 115/112 Arbeitstage hätten wesentlich zur Entschärfung drohender Personalengpässe beigetragen und könnten auch im Jahr 2022 helfen, so die Verbände. Außerdem bitten sie Minister Hauk, sich für eine Konkretisierung der Voraussetzung einer kurzfristigen Beschäftigung einzusetzen. Die Überprüfung der fehlenden Berufsmäßigkeit sei in der Praxis auf dem Betrieb und auch bei den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung nur schwer umzusetzen. Stattdessen sollte das Merkmal durch ein leichter zu überprüfendes Kriterium, wie zum Beispiel eine Entgeltgrenze, ersetzt werden.

Jennifer Shuler