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Die Information, dass Landwirt*innen unabhängig von ihrem Alter impfberechtigt sind ist nicht korrekt. In Baden-Württemberg haben aktuell nur Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 sowie aus der Gruppe 3 Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr Anspruch auf Impfung. Die darüber hinaus in der Gruppe 3 genannten Personen sind noch nicht impfberechtiget, damit auch Landwirt*innen und Mitarbeiter*innen im LEH. Grund für die nur eingeschränkte Öffnung der Gruppe 3 ist der Mangel an Impfstoff.
Der aktuelle Impfstand in Baden-Württemberg ist einsehbar unter www.impfen-bw.de nachzulesen. Sobald es Änderungen gibt werden wir Sie an dieser Stelle informieren.