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Kommentar: Noch keine Freiheit für Wein und Weide

Die Stoffstrombilanzverordnung verfolgt ähnliche Ziele wie die Düngeverordnung. Sie soll einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sicherstellen.

Dabei sind Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie irgend möglich zu vermeiden. Gewässer und Luft müssen sauber gehalten werden. Dies hilft empfindlichen Pflanzengesellschaften und auch der Gesundheit der Menschen. Probleme mit zu hohen Nährstofffrachten gibt es in Regionen mit hoher Viehdichte. Deutschland tut sich wie ehedem bei der Düngeverordnung wieder einmal schwer, regional zu differenzieren. Stattdessen werden alle Regionen in Deutschland über einen Kamm geschoren. Landwirte werden selbst dann in die Pflicht genommen, wenn dies von vornherein erkennbar nichts bringt: Man denke bloß an extensiv bewirtschaftete (Weide-)Betriebe, die gar keine Düngemittel einsetzen und nur einen geringen Viehbesatz aufweisen. Oder man denke an Weinbaubetriebe, die auf Grundlage der Düngebedarfsermittlung ohnehin höchstens 55 kg Stickstoff je Hektar ausbringen dürfen und dies bereits dokumentieren müssen. Kaum jemand hat ein Buchführungsprogramm, das einem Dokumentationsaufwand abnimmt. Die Politik hat mit der Stoffstrombilanzverordnung ein Bürokratiemonster geschaffen. Die Verordnung wird in den kommenden Monaten von den Regierungen und Parteien noch in die Mangel genommen. Die Bewertung des Bilanzergebnisses steht dabei im Fokus. Eine Politik mit Augenmaß und Sachverstand sollte zumindest extensiv wirtschaftende Betriebe von den Dokumentationspflichten ausnehmen. Die Ökoregelung 4 „extensives Grünland“ könnte Vorbild sein für eine Abgrenzung. Für Betriebe, die weniger düngen, als es einem Wirtschaftsdüngeranfall von 1,4 GV/ha entspricht, wäre eine Ausnahme vertretbar und geboten.

Hubert God